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Rückblick: Vortrag und Publikation zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung – Wettbewerbszentrale informiert Augenoptiker über den Umgang mit Kundendaten

Im Rahmen der Innungsversammlung, die der Südwestdeutsche Augenoptiker-Verband für die Augenoptiker-Innung Rheinland-Pfalz/Saarland am 21. März 2018 veranstaltete, hielt Rechtsanwältin Christina Kiel, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, einen Vortrag zum Datenschutzrecht. Inhalt war dabei die ab 25. Mai 2018 Anwendung findende Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und Fragestellungen rund um die Umsetzung der neuen Vorschriften. Dabei wurden auch die erweiterten Dokumentations- und Informationspflichten besprochen.

LG Bielefeld untersagt Schlüsseldienst-Unternehmen die Werbung mit Ortsnamen, an denen es keine Niederlassung unterhält

Das LG Bielefeld hat ein Schlüsseldienst-Unternehmen u. a. dazu verurteilt, künftig nicht mehr unter Angabe von Ortsnamen zu werben, wenn tatsächlich vor Ort eine Niederlassung nicht unterhalten wird (LG Bielefeld, Urteil vom 27.02.2018, AZ. 12 U 95/17, nicht rechtskräftig).

Das Unternehmen hatte in vielfachen Online-Anzeigen im gesamten Bundesgebiet für Türöffnungen geworben, so etwa mit dem Hinweis „Schlüsseldienst Pullach ab 9 € – 24 Std Türöffnung

Werbung mit „provisionsfrei“ für Mietwohnungen vom LG Neuruppin als irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten untersagt

Das Landgericht Neuruppin hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einer Internetplattform untersagt, Wohnräume zur Miete unter der Angabe „provisionsfrei“ anzubieten oder zu bewerben, sofern bereits ein Vermittlungsauftrag seitens des Vermieters vorliegt (LG Neuruppin Urteil vom 14.02.2018, Az. 6 O 37/17).

Zum Fall:
Der Plattformbetreiber verwendete auf der Startseite unter anderem die Angaben

„Null Provision – Marktplatz für provisionsfreie Immobilien
X provisonsfreie Immobilien warten auf Sie“

Versicherten darf der Krankenkassenwechsel nicht erschwert werden – Krankenkasse muss Kündigungsbestätigungen zügig ausstellen

Die Wettbewerbszentrale ist gegen eine große Krankenkasse vorgegangen, weil diese den Versicherten, die gekündigt hatten, zum Teil erst mehr als zwei Monate später die Kündigungsbestätigung zuschickte. Das Landgericht Berlin hatte die Krankenkasse auf die Klage der Wettbewerbszentrale hin entsprechend zur Unterlassung verurteilt (LG Berlin, Urteil vom 17.01.2017, Az. 16 O 47/16). Die Beklagte legte gegen das Urteil Berufung ein.

Ausbildung zum „Diplom-Luftfahrtsachverständigen“ ist wettbewerbswidrig

Ein Verband bewarb auf seiner Homepage eine „Ausbildung zum „Diplom Luftfahrtsachverständigen“ unter anderem wie folgt:

„Der Verband der …sachverständigen bildet in Zusammenarbeit mit dem Institut f…. an der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft – geeignete Bewerber zum Diplom-Luftfahrtsachverständigen aus. Die Ausbildung findet in Modulen statt.

„Award“ für eine Creme muss erläutert werden – LG Aachen fordert die gleichen Informationen wie bei Tests und Auszeichnungen

Das Landgericht Aachen hat ein Kosmetikunternehmen verurteilt, zukünftig nicht mehr mit einem Testergebnis zu werben, ohne dem Verbraucher bereits in der Werbung selbst die Testkriterien zu erläutern oder ihm zumindest eine Fundstelle zu nennen, unter der er die Testkriterien finden kann (Landgericht Aachen, Urteil vom 23.02.2018, Az. 42 O 118/17, nicht rechtskräftig).

Das Unternehmen hatte für eine Tagescreme mit dem Hinweis geworben „Spa Diamond Winner 2017“ in der Kategorie „Beauty Anti-Aging“.

Rückblick: Drittes Expertenforum Automotive Recht (EAR) der Wettbewerbszentrale

Am 20. Februar 2018 fand in Frankfurt am Main das diesjährige Expertenforum Automotive Recht (EAR) der Wettbewerbszentrale statt. Vertreter von Automobilherstellern, Zulieferunternehmen, Autohäusern, Prüforganisationen waren ebenso anwesend wie im Automobilsektor tätige Rechtsanwälte aus Kanzleien und von Verbänden.

Das dritte Expertenforum Automotive Recht wurde von RA Dr. Andreas Ottofülling (Wettbewerbszentrale, Büro München) eröffnet. Er begrüßte die Teilnehmer, stellte die Referenten vor und gab einen kleinen Einblick in die seit Bekanntwerden des Dieselskandals im September 2015 andauernden öffentlichen Angriffe auf die Automobilbranche in der Presse und den sozialen Medien. Alsdann moderierte er das Programm.

BGH bejaht Löschungsanspruch – Jameda werden Werbeanzeigen zum Verhängnis

In einem heute verkündeten Urteil hat der Bundesgerichtshof das Arztbewertungsportal Jameda zur Löschung des Eintrages einer Dermatologin verurteilt (BGH, Urteil vom 20.02.2018, Az. VI ZR 30/17, vgl. Pressemitteilung Nr. 034/2018 des Bundesgerichtshofs vom 20.02.2018 >>).

Die klagende Ärztin hatte mit Jameda keine Vereinbarung zur Veröffentlichung ihrer Praxisdaten und verlangte die vollständige Löschung der über sie gespeicherten und auf der Plattform veröffentlichten Daten.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de