Rabattaktionen von Taxivermittler zulässig
Der BGH hat entschieden, dass Taxiunternehmen nicht gegen die Tarifpflicht verstoßen, wenn sie sich an Werbeaktionen des Betreibers einer Taxi-Bestell-App beteiligen, bei denen dieser den Fahrgästen einen Teil des Fahrpreises erstattet (Urteil v. 29.03.2018, Az. I ZR 34/17 – Bonusaktion für Taxi App). Voraussetzung dafür ist aber, dass das Taxiunternehmen jeweils den vollen Fahrpreis erhält.
