Irreführende Werbung für Kapitalanlagen mit Überprüfungen durch die Deutsche Bundesbank – Wettbewerbszentrale erhebt Klage beim LG Rostock
Eine in der Nähe von Rostock ansässige Handelsgesellschaft, die sich als Multibranchenhändler mit einem von ihr entwickelten Handelskonzept bezeichnet, wirbt im Rahmen des Internetauftrittes um finanzielle Mittel durch private Anleger. Diese Anleger sollten dabei von „überdurchschnittlichen Zinsen mit quartalsweisen Auszahlungen, kurzen Laufzeiten und Sicherheiten“ profitieren. Das Unternehmen wirbt dann auf seiner Seite mit der Überschrift „Deutsche Bundesbank prüft Vermögensanlagen auf Verstöße gegen die Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG)“. Im weiteren Text der Internetseite hieß es dann weiter: