Versendung einer Kundenzufriedenheitsbefragung in einer Rechnung per E-Mail ist ohne Einwilligung unzulässig
Ein Unternehmer handelt rechtswidrig, wenn er seinem Kunden per E-Mail eine Rechnung für gekaufte Waren übersendet und in die E-Mail eine Abfrage nach der Kundenzufriedenheit einbindet, wenn der Kunde ihm keine Einwilligung in die Übersendung von Werbung per E-Mail erteilt hat. Das entschied der BGH in einem jüngst veröffentlichten Urteil (Urteil v. 10.07.2018, Az. VI ZR 225/17).