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27. Jahreskongress Immobilienbewertung in Fulda – Sachverständigenwerbung: Chancen und Risiken

Anlässlich des 27. Jahreskongresses Immobilienbewertung der Sprengnetter Akademie war auch die Wettbewerbszentrale auf dem dreitägigen Kongress (17.-19.01.2019) mit einem Vortrag vertreten.

Etwa 350 Teilnehmer aus der Immobilienbranche waren der Einladung nach Fulda gefolgt. Neben einer Vielzahl von Fachvorträgen und Workshops für Praktiker der Immobilienbewertung gab es auch eine kleinere Fachausstellung mit Unternehmen aus der Immobilienbranche.

Landgericht Trier zu „Veierlikör“ ohne Ei – Unzulässige Anspielung auf geschützte Bezeichnung

In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale betreffend den Bezeichnungsschutz von Spirituosen hat das LG Trier (Urteil v. 20.12.2018, Az. 7 HK O 13/18, nicht rechtskräftig) entschieden, dass die Bezeichnung „Veierlikör“ für ein veganes Produkt, das kein Ei enthält, eine unzulässige Anspielung auf „Eierlikör“ ist.

Die Beklagte bietet unter der Bezeichnung „Veierlikör“ ein veganes Produkt an, auf dessen Etikett der Buchstabe „Ö“ durch ein durchgestrichenes Hühnerei ersetzt ist.

LG Nürnberg-Fürth verneint Anwendbarkeit des § 7 HWG auf Zubehör für Medizinprodukte

In einem von der Wettbewerbszentrale gegen einen Hersteller aus der Augenoptik geführten Verfahren hat das LG Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 23. November 2018 (Az. 19 O 3737/18) entschieden, dass das Zuwendungsverbot des § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG) auf Zubehör für Medizinprodukte keine Anwendung findet. Mit Blick darauf hat das Gericht das an Augenoptiker gerichtete Angebot dieses Herstellers, beim Kauf von Brillenfassungen Punkte zu sammeln, die wiederum in hochwertige Prämien umgewandelt werden können, als zulässig angesehen.

Das Zuwendungsverbot des § 7 HWG ist nicht allein beim Absatz von Arzneimitteln zu beachten, sondern findet darüber hinaus auch Anwendung auf die Werbung für Medizinprodukte i. S. d. § 3 Medizinproduktegesetzes (MPG), § 1 Abs. 1 Nr. 1a MPG.

BGH: Apotheke darf für Werbung eines Neukunden keine Geldprämie versprechen

Der Bundesgerichtshof hat in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil entschieden, dass eine Apotheke nicht damit werben darf, ihren Kunden für jeden von diesen geworbenen Neukunden eine Prämie in Höhe von 10,00 Euro zu zahlen (BGH, Urteil vom 29.11.2018, I ZR 237/16). Ebenso wenig dürfen die Prämien ausgezahlt werden. Gegen die Werbeaktion einer Apotheke mit Online-Shop hatte eine Apothekerkammer geklagt.

Auch im Körperkontakt stehende Waren sind nicht vom Widerruf ausgeschlossen, wenn man sie einfach wieder verkehrsfähig machen kann

Der Generalanwalt des EuGH ist der Auffassung, dass Waren wie etwa Matratzen, die zwar bei bestimmungsgemäßem Gebrauch direkt mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen können, aber durch Reinigungsmaßnahmen wieder verkehrsfähig gemacht werden können, nicht unter den Begriff „versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind“ gemäß Art. 16 lit. e VRRL (2011/83/EU) fallen (Schlussanträge des Generalanwalts v. 19.12.2018, Rs. C-681/17 – slewo // schlafen leben wohnen GmbH/Sascha Ledowski).

Ist der Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes über die Router der Kunden zulässig?

Der BGH entscheidet am 21. Februar 2019 über die Zulässigkeit der unaufgeforderten Aufschaltung eines separaten Wifi-Hotspots bei WLAN-Kunden (Az. I ZR 23/18).
Die Beklagte, eine Telekommunikationsdiensteanbieterin, stellt den Kunden ihrer Internetanschlussleistungen einen WLAN-Router zur Verfügung. Dieser ist gegen den unberechtigten Zugang Dritter durch eine nur mit Passwort zu öffnende Verschlüsselung gesichert und verbleibt im Eigentum der Beklagten.

Grundsatzurteil zu Zahlungsentgelten – LG München I verbietet zusätzliche Kosten sowohl bei der Zahlung mit „Paypal“ als auch bei „Sofortüberweisung“

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht München I mit Urteil vom heutigen Tag der FlixMobility GmbH, als Anbieterin der Flixbus-Fahrten, die Berechnung von Zahlungsentgelten sowohl bei Nutzung des Zahlungsdienstes „Sofortüberweisung“ als auch bei der Zahlung mittels Paypal untersagt (LG München I, Urteil vom 13.12.2018, Az. 17 HK O 7439/18 – nicht rechtskräftig). Aus Sicht der Wettbewerbszentrale handelt es sich dabei um eine Entscheidung zu einer grundsätzlichen Frage, die für branchenübergreifend den Verbrauchern angebotene Zahlungsmöglichkeiten per Sofortüberweisung oder Paypal Bedeutung hat.

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