Qualitätswein Franken darf auch in Rheinland-Pfalz abgefüllt werden
Nach einer Entscheidung des VG Würzburg darf eine Weinkellerei ihren in Zell an der Mosel abgefüllten Wein als Qualitätswein Franken bezeichnen (Urteil v. 04.04.2019, Az. W 3 K 18.821, nicht rechtskräftig).
Die Klägerin hatte ihren Wein zur Qualitätsweinprüfung angestellt, um diesen als Qualitätswein Franken vermarkten zu können. Die Regierung von Unterfragen lehnte diesen Antrag jedoch aus rechtlichen Gründen ab. Nach der „Produktspezifikation Franken“ müsse ein solcher Wein in Bayern oder einem an Bayern angrenzenden Bundesland abgefüllt werden.