Kein Ausschluss des Widerrufsrechts bei online gekauften Matratzen, wenn man diese einfach wieder verkehrsfähig machen kann
Der EuGH hat entschieden, dass die Entfernung der Schutzfolie bei einer online gekauften Matratze nicht das Widerrufsrecht des Käufers ausschließt (Urteil v. 27.03.2019, Rs. C-681/17 – slewo // schlafen leben wohnen GmbH/Sascha Ledowski).