LG Koblenz zur Frage der Umgehung des Verbots zum Routerzwang
Ein Telekommunikationsanbieter darf die Auswahl einer dem Teilnehmer zu überlassenden Telekommunikationsendeinrichtung (Router) in Bestellprozessen zum Abschluss eines Vertrages über Internetzugangsdienstleistungen wie DSL nicht zwingend vorschreiben.
