Bankentgelt – OLG Frankfurt: Entgeltklausel für Auskunft in Höhe von 25 Euro unterliegt keiner gerichtlichen Inhaltskontrolle
Nach einer Pressemitteilung des OLG Frankfurt hat dieses entschieden, dass eine Entgeltklausel für Bankauskünfte in Höhe eines Betrages von 25 € unbedenklich sei und einer gerichtlichen Inhaltskontrolle nicht unterliege (OLG Frankfurt, Urteil vom 24.05.2019, Az. 10 U 5/18).
Kläger und Berufungskläger war ein Verbraucherschutzverein. Er hat von der beklagten Bank die Unterlassung der Verwendung einer Preisklausel aus ihrem Leistungsverzeichnis verlangt, in der „Bankauskünfte“ mit 25 € in Rechnung gestellt werden.