Unzulässige Werbung mit einer „IHK-Eintragung“ als Sachverständiger
Ein Sachverständiger hatte auf seiner Homepage im Rahmen seiner Vita neben seinen mit Jahresangaben versehenen Ausbildungsstationen und denen seiner beruflichen Tätigkeit auch auf Folgendes hingewiesen
ab 1996 Eintragung als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden bei der IHK Frankfurt
