Werbung mit „Deutschlands bester Preis“ für Produkte des Eigenmarkensortiments einer Handelsgruppe unzulässig
Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das OLG Bamberg einem Möbelhandelsunternehmen verboten, im geschäftlichen Verkehr Produkte seines Eigenmarkensortiments, namentlich Möbel verschiedener Eigenmarkenhersteller mit der Aussage „Deutschlands bester Preis „zu bewerben.
