Autositzbezüge und Airbageignung
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Frage der Kompatibilität eines Autositzbezugs mit einem Seitenairbag eine für die Kaufentscheidung wesentliche Information ist
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Frage der Kompatibilität eines Autositzbezugs mit einem Seitenairbag eine für die Kaufentscheidung wesentliche Information ist
Die Wettbewerbszentrale erreichen gelegentlich Beschwerden, wonach angebotene und/oder vertraglich vereinbarte Leistungen in der Telekommunikations-Branche nicht gewährt werden. Vielfach handelt es sich dabei um telefonisch unterbreitete Angebote im Rahmen von Rückgewinnaktionen. Die Wettbewerbszentrale muss eine unlautere geschäftliche Handlung beweisen. Häufig fehlt es allerdings in solchen Fällen an Beweismöglichkeiten. Da in dem nachfolgend geschilderten Fall der Netzbetreiber die angebotene und vereinbarte Leistung schriftlich bestätigt hatte und die Leistungsverweigerung ebenfalls dokumentiert war, konnte eine Abmahnung ausgesprochen werden.
Das Landgericht Münster hat es einem Immobilienmakler auf Antrag der Wettbewerbszentrale untersagt, sich mit einem Werbeschreiben, das auf den Abschluss von Maklerverträgen gerichtet war, an Pflegeeinrichtungen zu wenden, da die Werbemaßnahme auf eine unzumutbare Belästigung ausgerichtet war.
Das Landgericht Koblenz hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale einem Unternehmen, das Lebensmittel aus Kokosnüssen herstellt, unter anderem die Werbung für Kokosöl mit „100 % Rohkost“ untersagt.
Das Landgericht Düsseldorf hat einem Finanzdienstleistungsunternehmen Telefonanrufe zum Angebot einer Beratung über die Werthaltigkeit von Lebensversicherungen und anderen Kapitalanlagen bei Personen, die weder in Telefonwerbung eingewilligt haben noch bei denen ein Einverständnis vermutet werden kann, auf Antrag der Wettbewerbszentrale untersagt (
Das Landgericht Frankfurt am Main hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Portal zur Geltendmachung von Fluggastrechten die Werbung mit dem Hinweis „Kein Kostenrisiko
In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen einen Versicherungsvermittler hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.04.2020, Az. I-20 U 153/19 – nicht rechtskräftig) die Berufung eines Versicherungsvermittlers gegen ein Urteil des LG Düsseldorf (LG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2019, Az. 37 O 26/19) zurückgewiesen.
Das OLG Köln hat in einem Hinweisbeschluss festgestellt, dass die seit dem 01.01.2019 für den Handel geltenden Hinweispflichten bei Einwegverpackungen Marktverhaltensregelungen sind, deren Nichteinhaltung einen Wettbewerbsverstoß begründen können
Mit seinem jetzt veröffentlichten Urteil (BGH, Urteil vom 06.02.2020, Az. I ZR 93/18) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass die Weigerung, für eine SEPA-Lastschrift ein Konto in Luxemburg als Zahlungsquelle zu akzeptieren, einen Wettbewerbsverstoß darstellt.
Nach einer Pressemitteilung des Landgerichts Köln ist das Internetvergleichsportal Check24 erneut dazu verurteilt worden, bei seinem Vergleichsportal für Autoversicherungstarife nicht mehr mit einer „Nirgendwo günstiger“ Garantie zu werben (LG Köln, Urteil vom 22.04.2020, Az. 84 O 76/19 nicht rechtskräftig).
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