Internet-Bewertungsportal darf Unternehmens-Bewertungen auf ausgewählte Beiträge stützen
In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH zur Zulässigkeit der Bewertungsdarstellung von Unternehmen auf einem Internet-Bewertungsportal (www.yelp.de) Stellung genommen. Danach ist es dem Portal erlaubt nur sogenannte „empfohlene Beiträge“ für die Sternebewertung zu verwenden und sogennante „nicht empfohlene Beiträge“ lediglich anzuzeigen, aber nicht in die Bewertung einzubeziehen (Urteil v. 14.01.2020, Az. VI ZR 496/18 u.a.).