„Schweizer Qualität“ – Made in China
Ein Lebensmitteldiscounter bewarb im Rahmen seines Kundenbindungssystems den verbilligten Erwerb von Messern und einer Schere mit dem Hinweis „Schweizer Qualität“:
Ein Lebensmitteldiscounter bewarb im Rahmen seines Kundenbindungssystems den verbilligten Erwerb von Messern und einer Schere mit dem Hinweis „Schweizer Qualität“:
Das OLG Hamm hat einem Friseur untersagt, mit Aussagen wie „Haarsprechstunde bei Haarausfall und Kopfhaut-Problemen“ oder mit der Spezialisierung auf die Diagnose und Therapie von verschiedenen Arten von Haarausfall und Kopfhaut-Problemen zu werben
Hierüber hat der Bundesgerichtshof zu entscheiden. Er hat zur Klärung dieser Frage dem Gerichtshof der Europäischen Union vier Fragen vorgelegt (Beschluss vom 25. Juni 2020, Az. I ZR 176/19).
Die Wettbewerbszentrale hat heute eine Stellungnahme zum Angebot von Fahrschulen nach der geplanten Absenkung der Mehrwertsteuersätze am 01.07.2020 veröffentlicht.
Das Landgericht Saarbrücken hat einer im Saarland ansässigen Krankenkasse untersagt, mit einem Leistungsvergleich zwischen ihr und einer anderen gesetzlichen Krankenkasse zu werben, wenn nicht beim eigenen Leistungsangebot deutlich und unübersehbar auf Leistungs- und Erstattungseinschränkungen hingewiesen wird
In einem Verfahren zwischen einer Verbraucherschutzorganisation und einem Unternehmen, das mit Tiefkühllebensmitteln handelt, hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass es den lebensmittelrechtlichen Informationspflichten nicht genügt, wenn Zutaten oder Allergene im Internet nur unverbindlich angegeben und der Verbraucher auf die Verpackung verwiesen wird
Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser tritt am 23. Dezember 2020 in Kraft und bringt einheitliche und verbindliche Regelungen zur Verteilung der Maklerkosten mit sich.
Ein Online-Händler, der Matratzen verkauft, warb in einem Gutscheinheft eines Drittanbieters mit einem Gutschein über 37%, der beim Kauf von Matratzen in seinem Online-Shop gewährt werden sollte, wie folgt:
37% Rabatt*
www. …….de gültig bis …….
Rabattcode: A….37
*Der Gutschein ist nur unter www……..de einlösbar und nicht mit anderen
Rabattaktionen kombinierbar. Er ist einmal gültig und nicht bar einlösbar. Es gibt keinen
Mindestbestellwert. Gültig bis zum …….“
Am 12. Juli 2020 tritt die Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten, auch Plattform-to-Business-Verordnung (P2B-VO) genannt, in Kraft.
Das Landgericht München I (Az. 33 O 14041/19) teile im Verhandlungstermin die Ansicht der Wettbewerbszentrale, wonach verschiedene Werbeaussagen von Tesla für Fahrzeugassistenz-Funktionen wie etwa „Autopilot inklusive“, „Volles Potenzial für autonomes Fahren“ oder „Bis Ende des Jahres: … automatisches Fahren innerorts“ irreführend sind.
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