Werbung für rein digitalen Arztbesuch unzulässig – BGH hat heute im Grundsatzverfahren der Wettbewerbszentrale entschieden
In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Grundsatzverfahren gegen ein Versicherungsunternehmen hat der Bundesgerichtshof heute entschieden, dass die Werbung für eine umfassende, nicht auf bestimmte Krankheiten oder Beschwerden beschränkte ärztliche Primärversorgung