Entscheidungen des Bundesgerichtshofes im Internet
Seit heute sind die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes im Internet auf der Homepage des BGH www.bundesgerichtshof.de abrufbar.
Seit heute sind die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes im Internet auf der Homepage des BGH www.bundesgerichtshof.de abrufbar.
Auf Zigarettenpackungen darf künftig nicht mehr mit dem Zusatz .light., .mild. oder .niedriger Teergehalt geworben werden. Einer entsprechenden Rechtsverordnung der Bundesregierung stimmte der Bundesrat am 8.11.2002 zu. Solche Bezeichnungen seien irreführend, so die Begründung des Verbots, da sie dem Verbraucher suggerierten, dass diese Erzeugnisse weniger schädlich seien
Die Betroffene, die Wal*Mart Germany GmbH & Co. KG, ist das deutsche Tochterunternehmen des inzwischen weltweit größten Handelskonzerns. Sie betreibt auf dem deutschen Markt über 95 SB-Warenhäuser, in denen sie etwa70.000 Artikel anbietet. Im Jahr 1999 lag der Umsatz bei 5 Mrd. DM. Rund die Hälfte davon erzielt die Betroffene mit dem zum sog. Food-Segment gehörenden Teil ihres Warenangebotes. Anfang Juni 2000 senkte die Betroffene ihre Verkaufspreise für H-Milch, die damit unter den bis dahin niedrigeren Preisen ihrer beiden marktstärksten Wettbewerber, Aldi Nord und Lidl, lagen. Diese beiden Unternehmen setzten daraufhin ihre Verkaufspreise deutlich – und zwar unter ihre eigenen Einstandspreise – herab.
Die Bundesrepublik Deutschland verstößt durch die Vergabe des Gütezeichens Markenqualität aus deutschen Landen an in Deutschland hergestellte Fertigerzeugnisse bestimmter Qualität (CMA) gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 28 EG-Vertrag (ehemals Artikel 30 EG).
Der Fußballweltverband FIFA verliert vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organisation (WIPO) den Streit um den Domain-Namen „germany2006.biz“. Zwischen der eingetragenen Marke „Deutschland 2006“ und dem Domainnamen „germany2006.biz“ besteht lt. Schiedsgericht keine Identität im Sinne des § 4 (a) der sog. STOP-Richtlinie.
Der Vertrieb von Fertigbrillen für Kurzsichtige in Supermarktketten verstößt nach einem Urteil des LG Berlin vom 25.9.2002 (Az. 102.O.66/02) gegen das Medizinproduktegesetz.
Das Bundesministerium der Justiz hat auf seiner Homepage die Neufassung der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) in der seit dem 1.9.2002 geltenden Fassung veröffentlicht.
Die Werbung einer Apotheke:
Schlafmünzen – Aktion
Liebe Kunden !
In der Zeit vom 22.6. bis 30.6.2002 können Sie bei uns alles mit D-Mark bezahlen.
Nutzen Sie diese Chance !
verstößt …
Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß weder das Rechtsberatungsgesetz noch das anwaltliche Berufs- und Gebührenrecht einer telefonischen Rechtsauskunft durch Anwälte über eine 0190er-Nummer entgegenstehen.
Mit Urteil vom 25.7.02, (AZ: 2 U 196/01) hat das Oberlandesgericht Stuttgart eine Entscheidung des Landgerichtes Stuttgart bestätigt, nach der auch ein bundesweit tätiger Großfilialist Aktionsware wie beispielsweise einen Farbtintenstahldrucker mindestens zwei Tage zum Verkauf vorrätig halten muss.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen