Endloses Jubiläum ist irreführend
Das Landgericht Kassel hat mit Beschluss vom 30. Juli 2002 – 11 O 4173/02 – einem Kosmetikinstitut untersagt, zeitlich befristete Jubiläumsnachlässe auf Permanent Make Up oder Faltenunterspritzung anlässlich des 15jährigen Bestehens anzukündigen, wenn seit der erstmaligen Gewährung des Jubiläumsrabattes mehr als fünf Monate vergangen sind.