Das Gesetz zur Verlängerung der Ladenöffnung an Samstagen vom 15. Mai 2003 (BGBl I, S. 658) ist am 1. Juni 2003 in Kraft getreten. Es erlaubt dem Einzelhandel, an Samstagen künftig bis 20:00 Uhr zu öffnen. Die Händler dürfen jetzt an allen Werktagen von Montag bis Samstag von 6:00 bis 20:00 Uhr ihre Geschäfte öffnen.
Neben der Verlängerung der Öffnungszeiten an Samstagen sieht das Gesetz u.a. folgende Neuregelungen vor:
- Eine Sonderregelung für die vorzeitige Schließung der Geschäfte um 14:00 Uhr an Samstagen vor verkaufsoffenen Sonntagen wird gestrichen. Jetzt dürfen die Geschäfte auch vor verkaufsoffenen Sonntagen bis 20:00 Uhr öffnen.
- Beschäftigte in Verkaufsstellen erhalten einen individuellen Anspruch auf einen freien Samstag im Kalendermonat.
- Die Vorschriften für Warenautomaten und das Friseurhandwerk werden aus dem Ladenschlussgesetz gestrichen. Damit werden Friseurbetriebe mit anderen Dienstleistungsbetrieben gleichgestellt, die auch nicht an Ladenschlusszeiten gebunden sind, solange sie nicht in größerem Umfang Ware an die Allgemeinheit verkaufen.
Gesetz zur Verlängerung der Ladenöffnung an Samstagen
Quelle: Gesetz zur Verlängerung der Ladenöffnung an Samstagen
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