Domain-Name – „tauchschule-dortmund.de“ ist wettbewerbwidrig
Eine Tauchschule darf bei ihrem Internet-Auftritt keinen Städtenamen hinzufügen, sofern sie nicht die einzige bzw. führende Tauschule am Ort ist.
Eine Tauchschule darf bei ihrem Internet-Auftritt keinen Städtenamen hinzufügen, sofern sie nicht die einzige bzw. führende Tauschule am Ort ist.
Der u.a. für das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat hatte über den Streit zu entscheiden, ob aus der Marke „TUPPERWARE“ oder aus der Bezeichnung „Tupper(ware)party“, die sich für die besondere Vetriebsmethode für „Tupperware“ im Rahmen von Heimvorführungen herausgebildet hat, die Verwendung der Bezeichnung „LEIFHEIT TopParty“ für Behältnisse aus Kunststoff verboten werden kann.
Der Bundesgerichtshof hatte zum wiederholten Male über die Frage zu entscheiden, ob ein Hersteller, der den Einzelhandel beliefert, gegen das kartellrechtliche Preisbindungsverbot verstößt, wenn er die zum Weiterverkauf durch den Einzelhandel bestimmte Ware mit einem Packungsaufdruck versieht, der den Einzelhändler in der Freiheit der Gestaltung des Wiederverkaufspreises beeinträchtigt.
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen das Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einem Fernabsatzvertrag wegen Anfertigung der Ware „nach Kundenspezifikation“ ausgeschlossen ist (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 FernAbsG, jetzt § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB).
„Entgegen der Meinung der Verleger garantiert das neue Urheberrecht den Schutz der Urheberund gestaltet einen fairen Rahmen für Nutzer und Verwerter im digitalen Zeitalter“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Das Bundeskabinett hat am 26.03.2003 den Gesetzentwurf zur Reform des Geschmacksmusterrechts beschlossen. Das neue Gesetz löst das 125 Jahre alte Geschmacksmustergesetz ab. Es verbessert den Designschutz in Deutschland und stärkt die Schutzrechtsinhaber. Der Gesetzentwurf setzt die Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen um.
Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte über eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. – gegen einen Pay-TV-Sender zu entscheiden. Diesem wurde mit der Unterlassungsklage der Vorwurf wettbewerbswidrigen Handelns gemacht, weil er Pay-TV-Abonnementverträge abschließe, ohne den Verbraucher darüber zu belehren, dass ihm ein Widerrufsrecht zustehe.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 11. März 2003 das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aufgehoben, mit dem dieser das Abdruckverbot einer Werbeanzeige der Firma Benetton erneut bestätigt hat. Die Anzeige zeigt einen Ausschnitt eines nackten menschlichen Gesäßes, auf das die Worte „H.I.V. POSITIVE“ aufgestempelt sind. Rechts darunter am Bildrand stehen die Worte „UNITED COLOURS OF BENETTON“.
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte in zwei gleichgelagerten Verfahren über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung mit einer sogenannten umgekehrten Versteigerung eines gebrauchten PKW zu entscheiden.
Über die massenhaften Aussendungen des Telefonbuchverlages Akalan hatten wir bereits per Pressemitteilung vom 20.2.2003 berichtet.
Das Landgericht München I (AZ 1HK O 3955/03) hat jetzt auf Antrag des DSW per einstweiliger Verfügung verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken für die Eintragung in ein Branchenverzeichnis mit den drei Formularen („Telekommunikation Branchenonline .. Ihre Rechnung“, „Ärzte-Kliniken-Verzeichnis Online“, „Tele-Branchen Portal“) zu werben.