Über Gewinnspiele im Fernsehen, an denen der Zuschauer nur über eine kostenpflichtige Rufnummer teilnehmen kann, hat am 08.07.2003 ausführlich plusminus in der ARD berichtet. In einigen Fällen reicht nicht ein einziger Anruf aus, um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, sondern der Zuschauer muss die kostenpflichtige Rufnummer diverse Male anwählen. Die Sender verdienen so erheblich dazu. Wettbewerbsrechtlich sind diese Gewinnspiele nicht alle unproblematisch.
Den Bericht von plusminus können Sie auch im Internet, hier, nachlesen.
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Update: Wettbewerbszentrale klagt wegen KI-Chatbot
-
LG Würzburg: Irreführende UVP-Werbung bei Eigenmarken-Möbeln
-
OLG Frankfurt a. M. bestätigt LG: Unklarer Hinweis zur Echtheit von Bewertungen
-
BGH urteilt zu Ärzte-Siegeln: Strenge Anforderungen an Testsiegel
-
Ab 02. August: Kennzeichnungspflicht für bestimmte KI-generierte Medien
