EU-Vorschlag zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben
Die Europäische Kommission verabschiedete einen Vorschlag für eine Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel einschließlich Nahrungsergänzungen.
Die Europäische Kommission verabschiedete einen Vorschlag für eine Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel einschließlich Nahrungsergänzungen.
Die Firma LEKKERLAND-TOBACCOLAND hat den Verkäufern Ihrer Zigaretten € 250 versprochen, wenn diese sich verpflichteten Zigaretten, die weniger als € 2,75 pro Schachtel kosten, für den Kunden nicht sichtbar auszustellen.
Das Oberlandesgerichts Hamm hat durch ein Urteil vom 31.07.2003 Tag dem schwedischen Konzern Nobia AB untersagt, in das Internet eine Homepage in deutscher Sprache sowie Presseinformationen und/oder Pressemitteilungen in deutscher Sprache zu stellen und dabei das Zeichen “Nobia“ oder “nobia“ in Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb von Küchenmöbeln zu benutzen.
Das Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization (Wipo) hatte zu entscheiden, ob für den Domain-Name „arifrance.com“ eine Verwechslungsgefahr mit dem Markennamen „Air France“ besteht. Dies hat die Wipo in diesem Fall bejaht.
„Auch künftig werden Sommer- und Winterschlussverkäufe möglich sein. Die Bundesregierung hebt lediglich die bislang geltenden einschränkenden Bedingungen auf.
Die Bezeichnung „Niederrhein (Düsseldorf)“ für einen 80km weit von Düsseldorf entfernt liegenden Flughafen, der tatsächlich in dem Ort Weeze liegt, ist irreführend, da Weeze nicht zum Großraum Düsseldorf gehört.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Belgien, Frankreich, Luxemburg und Spanien wegen der unvollständigen Umsetzung der Garantierichtlinie (1999/44/EG) vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu zitieren.
Das Auswerten von Presseartikeln im Internet und die systematische Auflistung der Artikelnamen mit Hyperlinks zu diesen Artikeln ist weder wettbewerbsrechtlich noch urheberrechtlich unzulässig. Insbesondere „Deep Links“, also solche Links, die nicht auf die Homepage des Internetauftritts, sondern unmittelbar auf tiefer liegende Webseiten verweisen, sind zulässig.
Inhaber von in den USA registrierte „.com“-Domains, deren Domain eine geographische Herkunftsangabe darstellt, müssen nicht um ihre Domains bangen. Das geht aus einem Urteil des amerikanischen United States Court of Appeals vom 2.6.2003 hervor, wonach der Inhaber der Domain „barcelona.com“ diese nicht auf die Stadt Barcelona übertragen muss.
In seiner heutigen Plenarsitzung hat der Bundesrat das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft gebilligt.
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