Oberlandesgericht Frankfurt: Gewinnzusage von 38.500 EUR in Werbebrief müssen ausgezahlt werden – Haftung des Versenders für Gewinnzusagen gegenüber Verbrauchern
Gemäß § 661 a BGB muss ein Unternehmer, der Gewinnzusagen an Verbraucher sendet und dabei den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen habe, dem Verbraucher diesen Preis leisten.
