Europäischer Gerichtshof: Arzneimittel dürfen per Versandhandel verkauft werden, so lange sie nicht verschreibungspflichtig sind – Urteil in Sachen DocMorris
Der Europäische Gerichtshof hat heute in dem Verfahren des Deutschen Apothekerverbandes gegen DocMorris entschieden, dass bestimmte Arzneimittel per Versand verkauft werden dürfen. Entscheidend ist, dass die Arzneimittel auf dem deutschen Markt zugelassen und nicht verschreibungspflichtig sind.