Verbraucher können sich künftig auf den Internetseiten der Europäischen Kommission über potentiell gefährliche Konsumerzeugnisse informieren. Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz veröffentlicht jede Woche einen Bericht über nicht essbare Produkte, vor denen sie aus den Mitgliedstaaten Warnungen erhält. Im Durchschnitt treffen bei der Kommission über das EU-weite Schnellinformationssystem für gefährliche Produkte (RAPEX) pro Woche zwei bis vier Produktwarnungen ein. Dabei handelt es sich meistens um Spielzeugartikel und Elektrogeräte. Oft geht es dabei um Erstickungsgefahren, Stromschläge oder Entflammungen.
Die Kommission wird künftig zusätzlich Quartalsstatistiken über die RAPEX veröffentlichen. Für Nahrungs- und Futtermittel gibt es ein gesondertes Schnellwarnsystem (RASFF).
Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 09.02.2004
Weiterführende Links zu diesem Thema
Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 09.02.2004
The Rapid Alert System for Non-Food Products (RAPEX) für die 6. Woche im Jahr 2004
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Biologisch abbaubar? Irreführende Werbung für Hundekotbeutel
-
BGH: Bestätigungsseite nach Kündigungsbutton darf keine Alternativen anbieten
-
LG Trier: Gesundheits- und krankheitsbezogene Werbung für Hundefutter unzulässig
-
EuGH: Widerrufsrecht bei Streaming-Abos erlischt nicht vorzeitig
-
EuGH: Unbedruckte Patientenarmbänder sind keine Medizinprodukte
