Oberlandesgericht Hamm: 70.000 Euro Schadensersatz für Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Fernsehsendung
Das Oberlandesgericht Hamm hat einen bekannten TV-Moderator, zwei Produktionsfirmen und einen privaten Fernsehsender als Gesamtschuldner zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 70.000,00 € verurteilt.