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Europäischer Gerichtshof: Das französische Verbot, Alkohol im Fernsehen indirekt zu bewerben, ist mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das in Frankreich geltende Verbot der indirekten Fernsehwerbung für alkoholische Getränke mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Das Verbot stellt zwar eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs dar, ist jedoch durch das Ziel des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt.

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