Die Firma Online Verlag GmbH, Ratingen versandte seit dem Jahre 2000 Formulare für Eintragungen in ein Online-Firmenverzeichnis. Die Formulare enthielten keinen erkennbaren Hinweis auf die jährlichen Kosten des Eintrags im Höhe von € 845,00. Diese Tatsache, ergab sich erst aus dem Kleingedruckten des Formulars. Hierin wurde per Sternchenhinweis verwiesen. Der Adressat, der mit seiner Unterschrift den Grundeintrag in Auftrag gab, ging davon aus, der Grundeintrag sei kostenlos.
Das Verhalten der Firma Online Verlag GmbH wurde vom DSW als grob irreführend eingestuft. Dies hat der BGH in einer Entscheidung nun bestätigt.
Urteil des BGH vom 08.07.2004, Aktz.: I ZR 142/02
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Pressemitteilung des DSW vom 05.10.2004, dort finden Sie auch einen Link auf das BGH-Urteil
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