Oberlandesgericht Hamm: Hormonpräparat „Androgel“ bleibt als eingetragene Marke geschützt
Die Nutzung einer Marke in nur geringen Umfang kann trotzdem als ernsthafte Nutzung gewertet werden und damit rechtserhaltend sein. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil vom 11.11.2004 entschieden.
