OLG Frankfurt: 5 Euro-Gutschein beim Kauf von 25 Schokoriegel ist zulässig – 23.09.2005
Eine Sammelaktion für Schokoriegel nutzt nicht die geschäftliche Unerfahrenheit von Jugendlichen aus, wenn die offerierte Prämie einen geringen Wert hat.
Eine Sammelaktion für Schokoriegel nutzt nicht die geschäftliche Unerfahrenheit von Jugendlichen aus, wenn die offerierte Prämie einen geringen Wert hat.
Die unbegründete Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aus einem Kennzeichenrecht kann ebenso wie eine sonstige unberechtigte Schutzrechtsverwarnung unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in das Recht am eingerichteten Verwarnung und ausgeübten Gewerbebetrieb zum Schadensersatz verpflichten.
Die Wettbewerbszentrale bietet auch in diesem Jahr wieder auf der zurzeit stattfindenden Internationalen Automobilausstellung (IAA) in Frankfurt am Main einen Vortrag zum Wettbewerbsrecht an.
Im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft organisiert das britische Office of Fair Trading (OFT) in London am 15. September 2005 einen „European Competition and Consumer Day“.
Wirbt ein Reiseveranstalter für eine Pauschalreise mit dem Besuch eines Teppichknüpfzentrums, so ist das wettbewerbswidrig, wenn ein Hinweis darauf fehlt, dass in dem Teppichknüpfzentrum eine Verkaufsveranstaltung durchgeführt werden soll.
Das 14. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes ist heute in Kraft getreten. Es enthält insbesondere die für die Umsetzung europäischen Rechts notwendigen Änderungen des Arzneimittelgesetzes, des Heilmittelwerbegesetzes und des Patentgesetzes.
Wie das Handelsblatt berichtet, will der Heise-Verlag gegen ein Urteil des OLG München Verfassungsbeschwerde einlegen, weil dieses einen Artikel des Verlages zwar noch von der Pressefreiheit des Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt sah, aber nicht den dazugehörigen Link.
Das Landgericht München I hat einem Unternehmen verboten, für als „Volksbestattung“ angebotene, besonders günstige Bestattungsdienstleistungen mit den folgenden Worten zu werben:
„Wir arbeiten bundesweit mit rund 230 Partnern zusammen
Allgemeine Geschäftsbedingungen, die einen pauschalen Änderungsvorbehalt enthalten sind unwirksam. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat insoweit die Rechte der Verbraucher bei Online-Einkäufen gestärkt.
Interviews im Radio in denen die Inhaber oder Mitarbeiter eines Unternehmens die Vorzüge ihres Betriebes übertrieben herausstellen, ohne dass es hierfür einen sachlichen Grund gibt, stellen eine unzulässige redaktionelle Werbung dar.
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