BGH-Urteil zu Werbemaßnahmen im öffentlichen Straßenraum – 11.05.2006
Der BGH hat entschieden, dass das Abstellen von Kfz-Anhängern mit Werbeschildern ohne straßenrechtliche Erlaubnis zwar gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt, aber keinen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch begründet.