Landgericht Frankfurt: Werbung mit „DAX“ ohne Lizenzvertrag wegen unzulässiger Rufausbeutung wettbewerbswidrig – 23.08.2006
Die Werbung eines Finanzdienstleisters mit dem Aktienindex „DAX“ ist nach einem Urteil des LG Frankfurt am Main vom 26.7.2006 (Az. 2-06 O 452/05) wettbewerbswidrig, wenn hierzu kein Lizenzvertrag mit der Inhaberin der Wortmarke „DAX“ geschlossen wurde.