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Wettbewerbszentrale erklärt Verzicht für Alt-Unterlassungserklärungen im Hinblick auf Werbung mit der Abkürzung „UVP“

In einer erst kürzlich veröffentlichen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass die Abkürzung „UVP“ für eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers nicht irreführend ist (Urteil des BGH vom 07.12.2006, Az. I ZR 271/03). Weiterhin hält der BGH eine Preisempfehlung nicht deshalb für irreführend, weil sie nicht die ausdrückliche Angabe enthält, dass die Empfehlung vom Hersteller stammt und/oder unverbindlich ist wie z.B. die Hinweise in der Werbung „empfohlener Verkaufspreis“ oder „empfohlener Verkaufspreis des Herstellers“.

Weiterer Anbieter von Kostenfallen im Internet auf Antrag der Wettbewerbszentrale verurteilt – Anbieter von „www.lebensprognose.com“ und „www.88sms.ch“ muss Preis deutlich angeben

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 15.06.2007 (Az. 96 O 21/07 – nicht rechtskräftig) die Internet Service AG, die in der Schweiz ansässig ist, auf Antrag der Wettbewerbszentrale dazu verurteilt, es zu unterlassen, für einen Test mit Fragebogen zu werben, ohne gleichzeitig deutlich den Preis des Tests anzugeben.

Oberlandesgericht Hamm untersagt irreführende Werbung eines Schlüsselnotdienstes mit einem nicht existenten Geschäftssitz

Die Werbung eines Schlüsselnotdienstes in einem Telefonbuch mit einer Adresse eines Mitarbeiters, an welcher das Unternehmen aber selbst keinen Betriebssitz unterhält, ist irreführend. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 29.03.2007 – Az. 4 U 11/07 – auf die Berufung der Wettbewerbszentrale entschieden. Den Kunden eines Schlüsselnotdienstes, in der Regel in Not geratenen Auftraggebern, komme es bei der Auswahl des Unternehmens maßgeblich auf die Ortsnähe an.

Keine unzulässige redaktionelle Werbung bei werblichem Link in Internetmagazin – KG Berlin stellt Anforderungen an Ausgestaltung eines Hyperlinks klar

Wird bei einer Onlinezeitung im Rahmen redaktioneller Berichterstattung ein werblicher Hyperlink verwendet, bei dessen Betätigung der Nutzer den redaktionellen Teil verlässt, ist darin kein Verstoß gegen das Gebot der Trennung von redaktionellem und werblichem Teil zu sehen, wenn der werbliche Charakter des Hyperlinks von den redaktionellen Beiträgen unterscheidbar ist. Das hat das Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 8.6.2007 (Az. 5 W 127/07) in einem von der Wettbewerbszentrale initiierten Verfahren entschieden.

Bundesgerichtshof: Umsatzzuwächse von Produkten können Bestandteil einer zulässigen vergleichenden Werbung sein

Eine vergleichende Werbung ist zulässig, wenn sie sich auf eine oder mehrere wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften einer Ware bezieht. Eine solche Eigenschaft kann nach einer erst kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs, bei einer an Facheinkäufer gerichteten Werbung die Umsatzzuwächse von Produkten sein.

Bundesgerichtshof: Abkürzung „UVP“ für unverbindliche Preisempfehlung nicht irreführend

In einer erst kürzlich veröffentlichen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass die Abkürzung „UVP“ für eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers nicht irreführend ist. Weiterhin hält der BGH eine Preisempfehlung nicht deshalb für irreführend, weil sie nicht die ausdrückliche Angabe enthält, dass die Empfehlung vom Hersteller stammt und/oder unverbindlich ist wie z.B.

EuGH: Schwedisches Einfuhrverbot für Alkohol durch Privatpersonen verstößt gegen EU-Recht

Das Verbot der Einfuhr von alkoholischen Getränken durch Privatpersonen nach Schweden stellt eine nicht gerechtfertigte mengenmäßige Beschränkung des freien Warenverkehrs dar. Diese Maßnahme ist ungeeignet, das Ziel einer allgemeinen Beschränkung des Alkoholkonsums zu erreichen, und steht außer Verhältnis zu dem Ziel, die Jugend gegen die schädlichen Auswirkungen des Alkoholkonsums zu schützen.

Referat zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Rahmen der Geschäftsführerkonferenz der Bundestierärztekammer

Wie in jedem Jahr hat die Wettbewerbszentrale durch Rechtsanwältin Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung und Expertin für den Bereich des Gesundheitswesens, anlässlich der 39. BTK-Geschäftsführerkonferenz am 14./15.05.2007 in Münster über die Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich des Tierärztewesens berichtet.

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