Europäischer Gerichtshof: Knoblauchkapseln sind keine Arzneimittel
Auf die Vertragsverletzungsklage der Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute entschieden, dass die Einstufung von Knoblauchkapseln als Arzneimittel eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs darstellt.