Bundesgerichtshof verbietet unsachliche Beeinflussung mittels Gewinnspiel gegenüber Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern bei der Vermittlung von Vorratsgesellschaften – Wettbewerbszentrale gewinnt Revisionsverfahren –
Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil vom 2. Juli 2009 (Az. I ZR 147/06) die Revision eines Anbieters von Vorratsgesellschaften gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln zurückgewiesen. Dem Unternehmen war durch das Oberlandesgericht auf Antrag der Wettbewerbszentrale verboten worden, eine Werbeaktion durchzuführen, bei der unter anderem Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern für die Vermittlung einer vom beklagten Unternehmen angebotenen Vorratsgesellschaft die Teilnahme an einem Gewinnspiel angeboten wurde, bei dem ein Smart-Cabrio zu gewinnen war.