Die Wettbewerbszentrale ist auch in der zweiten Instanz erfolgreich, das Kammergericht Berlin untersagte der Internetservice AG aus der Schweiz preisverschleiernde Onlineangebote (Versäumnisurteil vom 18.09.2009, Az. 5 U 81/07).
Auf der Internetseite www.lebensprognose.com wurde mit der Headline „Teste heute deine Lebenserwartung… Wie alt wirst du? Jetzt testen!“ geworben. Im anschließenden Fragebogen konnten die persönlichen Daten eingegeben werden. Erst beim Herunterscrollen wurde im Fließtext am Ende der Seite darauf hingewiesen, dass dieser Test 59 € kostet.
Auf einer weiteren Homepage www.88sms.de konnten ebenfalls persönliche Daten eingegeben werden, um an einem Gewinnspiel teilzunehmen. Auch dort wurde der Nutzer lediglich im Fließtext am unteren Rand darauf hingewiesen, dass durch das Ausfüllen der Daten ein Jahresabonnement zu einem monatlichen Preis von 8 € abgeschlossen wird, wobei die Gesamtsumme in Höhe von 96 € im Voraus fällig war.
Das Landgericht Berlin folgte bereits mit Urteil vom 15.06.2007, Az. 96 O 21/07 der Auffassung der Wettbewerbszentrale und verurteilte die Internetservice AG zur Unterlassung. Nachdem die Internetservice AG Berufung gegen dieses Urteil eingelegt hatte, hat das Kammergericht am 18.09.2009 ein entsprechendes Versäumnisurteil erlassen.
Weitere Auskünfte zu dem Verfahren (Az. S 2 1584/06) erhalten Sie von:
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.
Büro Stuttgart
Rechtsanwältin Susanne Jennewein
Königstr. 82 (ab dem 15.12.09 Königstr. 80)
70173 Stuttgart
E-Mail: jennewein@wettbewerbszentrale.de
Tel.: 0711-23 30 18
Fax: 0711-23 35 06
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