HOAI gilt auch auf der Internet-Plattform MyHammer.de
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, wenn die Mindestsätze der HOAI auf der Internetplattform „My-Hammer.de“ unterschritten werden (Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.10.2010, Az. 5 U 178/08). Damit wurde das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hamburg bestätigt.
