Irreführende Preiswerbung: Kein Mindestumsatz, keine Anschlussgebühr, rechnerische Grundgebühr
In einem aktuellen Fall der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Konstanz mit Versäumnisurteil vom 01.12.2011, Az. 8 O 43/11 KfH, ein Unternehmen wegen irreführender Blickfangwerbung zur Unterlassung verurteilt. Der Anbieter warb für verschiedene Tarifangebote wie D-Netz Handytarife mit der Angabe „Kein Mindestumsatz“.
