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Werbung mit Testergebnissen: Auch für Krankenkassen gilt das Wahrheitsgebot

Mit Einführung der einheitlichen Beitragssätze haben diese ihre Funktion als zentrales Differenzierungsmerkmal der gesetzlichen Krankenversicherung weitgehend verloren. Umso bedeutsamer wird die Werbung mit Testergebnissen. Wie in anderen Branchen auch orientieren sich Kunden im Rahmen ihrer Kaufentscheidungen – insbesondere bei komplexen Dienstleistungen – an Vergleichsuntersuchungen und ihren Ergebnissen.

BGH: Tabakwerbeverbot gilt auch für Imagewerbung

In einem aktuellen Urteil (Az. I ZR 137/09) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass auch eine indirekte Werbung für Zigaretten gegen das Tabakwerbeverbot verstößt. Der Tabakkonzern BAT hatte im Rahmen einer Imagekampagne seines Unternehmens unter einem allgemeinen Werbetext eine Aufzählung seiner Zigarettenmarken abgedruckt. In dem Werbetext stellte BAT sein besonderes soziales Engagement im Zusammenhang mit Zigaretten heraus.

HOAI gilt auch auf der Internet-Plattform MyHammer.de

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, wenn die Mindestsätze der HOAI auf der Internetplattform „My-Hammer.de“ unterschritten werden (Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.10.2010, Az. 5 U 178/08). Damit wurde das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hamburg bestätigt.

Bundesgerichtshof hebt Urteile gegen Colt Telecom wegen Slamming auf

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28.10.2010, Az. I ZR 174/08, ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 23.10.2008, Az. 6 U 176/07, aufgehoben und eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen die Firma Colt Telecom GmbH wegen Slamming abgewiesen.

Die Wettbewerbszentrale hatte gegen die Firma Colt Telecom geklagt wegen wettbewerbswidrigen Umstellens von Telefonanschlüssen auf ihre Verbindungsnetzbetreiberkennzahl (Preselection), ohne dass der Kunde einen Auftrag erteilt oder sein Einverständnis erklärt hätte (sogenanntes Slamming)

OLG Nürnberg untersagt Vertrieb von CD-Box mit Titel „100 Number 1 Hits“ wegen Irreführung

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat einem Lebensmitteldiscounter den Vertrieb einer CD-Box mit dem Titel „100 Number 1 Hits“ untersagt, wenn nicht deutlich darauf hingewiesen wird, dass es sich nicht um Aufnahmen aus den ursprünglichen Chart-Hits handelt, sondern um Re-Recordings und Liveaufnahmen (Urteil vom 26.10.2010, Az. 3 U 914/10).

Der Senat hat in der zweiten Instanz damit der Wettbewerbszentrale Recht gegeben, dass die Werbung des Discounters mit dem Hinweis „100 Number 1 Hits“ für eine CD-Box irreführend ist, sofern

OLG Frankfurt setzt Arzthelferin Grenzen: Ausübung der „Atlasprofilaxe“ erfordert Heilpraktikererlaubnis

Die Beklagte ist Arzthelferin und medizinisch-kaufmännische Assistentin. Sie wies in ihrem ursprünglichen Internetauftritt auf ein „Diplom“ der Atlas Akademie Switzerland hin, das sie berechtige, die Atlasprofilaxe-Methode zu praktizieren. Der Atlas ist der erste Halswirbel, der nach Aussagen der Beklagten bei den meisten Menschen komplett ausgerenkt sei und so zu Durchblutungsstörungen, krassen Fehlstellungen der Wirbelsäule etc. führen könne. Mit Hilfe ihrer Methode – einer gezielten Massage der kurzen Nackenmuskulatur mit einem Massagestab – beabsichtigte die Beklagte, die bestehenden Verspannungen zu lösen

LG Stuttgart untersagt wettbewerbswidriges Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“ und des Titels „Professor“

Das Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“ u. ä. sowie die Verwendung von Wortbildungen wie z. B. „Architekturbüro“ sind nur dann zulässig, wenn der Verwender dieser Bezeichnungen in der Architektenliste bei der zuständigen Architektenkammer eingetragen ist. Trotz eindeutiger Rechtslage gehen bei der Wettbewerbszentrale nach wie vor Beschwerden gegen die unzulässige Verwendung dieser Berufsbezeichnungen ein.

Kurze Filmausschnitte von Amateurfußballspielen genießen keinen wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz

Ein Fußballverband muss es hinnehmen, wenn kurze Filmausschnitte von Amateurfußballspielen im Internet veröffentlich werden. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem heutigen Urteil entschieden (Urteil vom 28.10.2010 – I ZR 60/09 – Hartplatzhelden).

Unter der Internet-Adresse www.hartplatzhelden.de, einem durch Werbeeinnahmen finanzierten Internetportal, stellen Besucher von Amateurfußballspielen selbst aufgenommene Filme von ein- bis eineinhalbminütiger Dauer ein, die von anderen Internetnutzern kostenlos aufgerufen und angesehen werden.

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