Irreführende Werbung mit „Schiffs-Sternen“
Im Touristiksektor existieren zahlreiche Gütesicherungssysteme, nach deren erfolgreichem Durchlaufen die Berechtigung zur Führung einer bestimmten Anzahl von Sternen erteilt wird. Zu nennen sind hier insbesondere die Bereiche Reisebusse, Hotellerie sowie Ferienimmobilien.
Wird für Kreuzfahrten mit Hinweisen auf eine Sterne-Kategorisierung geworben, etwa durch Aussagen wie „5-Sterne-Komfort auf dem schönen Schiff …“, so nimmt der Verbraucher angesichts der seit Jahren am Markt eingeführten Gütesicherungssysteme für die genannten Bereiche an, dass die dem Kreuzfahrtschiff zugedachten Sterne ebenfalls auf einer solchen Gütesicherung beruhen.
