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Wettbewerbszentrale beanstandete irreführende Werbung eines deutschen Unternehmens in Tschechien – Grenzüberschreitender Wettbewerbsverstoß abgestellt

Die Wettbewerbszentrale hat gegenüber einem Unternehmen mit Sitz in Deutschland, das in Tschechien ein SMS-Chat-Portal betreibt, eine Geschäftspraxis als irreführend beanstandet. Der Wettbewerbsverstoß wurde in der Folge abgestellt.

Das Unternehmen, das sich selbst als Kontaktportal bezeichnet, hatte in der tschechischen Republik für sein Chatforum wie folgt geworben: „SMS Chat Portal für Kontakte mit interessanten Frauen und Männern“.

Erneut: Verkaufsbeschränkungen bei verbilligten iTunes-Karten

Ein weiteres Mal musste sich die Wettbewerbszentrale mit einer in der Werbung nicht mitgeteilten Beschränkung der Abgabemenge beim Verkauf von verbilligten iTunes-Karten beschäftigen. Ein Elektronikmarkt in Baden-Württemberg bewarb im Juni 2012 den Verkauf dieser Bezahlkarten mit dem Angebot, Karten im Wert von 15 € zum Preis von 10 € und Karten im Wert von 25 € zum Preis von 15 € abgeben zu wollen. Einem Kunden, der das Geschäft aufsuchte und drei Karten erwerben wollte, wurde die Abgabe dieser Karten verweigert

Irreführende Werbung mit der Bezeichnung „Juwelier Preis“

Die Wettbewerbszentrale beanstandete die Werbung eines Juweliers mit dem Begriff „Juwelier Preis“ wegen Irreführung über den Preis. Der Juwelier warb in seinem Onlineshop mit Preisgegenüberstellungen für den Verkauf von Schmuckstücken wie Diamantringe, Ohrhänger, Halsketten und Anhänger. Den höheren Preis bezeichnete er dabei mit dem Zusatz:

Transparenzanforderungen bei Drosselung mobiler Daten-Flatrates

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale mit Urteil vom 08.11.2013, Az. 6 U 53/13 einem Telekommunikationsunternehmen untersagt, mit der Aussage „Daten-Flat mit bis zu 7,2 Mbit/s“ zu werben. Die Wettbewerbszentrale hatte eine Internetwerbung für einen Mobilfunktarif wegen Irreführung beanstandet, da durch die Aussage „Daten-Flat mit bis zu 7,2 Mbit/s“ beim angesprochenen Verbraucher der Eindruck entstehe, er könne das mobile Internet bei guter Funkverbindung dauerhaft mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 7,2 Mbit/s nutzen.

Bundesgerichtshof zur Unwirksamkeit einer Klausel zum Versand- und Gefahrübergang in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Möbelversandhandel

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 06.11.2013, Az. VIII ZR 353/12, die nachfolgende Klausel zum Versand- und Gefahrübergang für unwirksam erklärt. Eine Möbelversandhändlerin vereinbarte diese Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihres Onlineshops.
„Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und

Bundesgerichtshof: Podologengesetz schützt nur die Berufsbezeichnung „medizinische Fußpflegerin/medizinischer Fußpfleger“ – Werbung für „medizinische Fußpflege“ ist erlaubt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit kürzlich veröffentlichtem Urteil entschieden, dass das Podologengesetz nur die Bezeichnung „medizinische Fußpflegerin/medizinischer Fußpfleger“ schützt und nicht die Werbung für die erlaubnisfreie Tätigkeit einer medizinischen Fußpflege verbietet (Urteil vom 24.09.2013, Az. I ZR 219/12).

BGH: Zeitliche Verkürzung einer Treuepunkte-Rabattaktion ist irreführend

In einer aktuell veröffentlichen Entscheidung kommt der BGH (Bundesgerichtshof) zu dem Ergebnis, dass ein Einzelhändler irreführend handelt, wenn er den beworbenen Zeitraum einer Rabattaktion plötzlich verkürzt (Az. I ZR 175/12, vom 16.5.2013).

Im vorliegenden Fall erhielten Kunden bei jedem Einkauf pro 5,- Euro Ausgabe eine Rabattmarke für ein Rabattheft.

Thüringer OLG Jena: zu unwirksamen AGB, die einen zweimaligen Nacherfüllungsversuch und eine Verjährungsverkürzung bei zu montierenden Ladeneinrichtungen vorsehen

Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena hat mit Urteil vom 19.09.2013, Az. 1 U 194/13 auf Klage der Wettbewerbszentrale entschieden, dass die nachfolgenden Klauseln, die auch dem Abschluss von Werkverträgen zugrunde gelegt wurden, unwirksam gegenüber Unternehmern und Verbrauchern sind. Außerdem sieht das Gericht in der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Abschluss von Werkverträgen, die von Werkvertragsrecht abweichende und benachteiligende inhaltliche Regelungen des Kaufrechts enthalten,

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