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Behörden überprüfen Autohäuser – Marktüberwachung Ökodesign/Energieverbrauchskennzeichnung

Die Wettbewerbszentrale hat Kenntnis davon erhalten, dass das Landesamt Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) Überprüfungen vor Ort bei Autohändlern wegen der Regelungen der Pkw-EnVKV und des EnVKG vornimmt. Konkret geht es bei der Betriebskontrolle darum, ob die Preisliste Kraftstoffe in der jeweils geltenden Fassung bei den Neufahrzeugen, die im Autohaus oder auf dem Firmengelände präsentiert werden, verwendet wird.

EuGH: Auch nur das einmalige Verhalten eines Gewerbetreibenden gegenüber einem einzelnen Verbraucher kann eine irreführende Geschäftspraxis im Sinne der UGP-Richtlinie sein

Der EuGH hat mit Urteil vom 16. April 2015, Rs. C-388/13, entschieden, dass die Erteilung einer falschen Auskunft durch einen Gewerbetreibenden an einen Verbraucher als „irreführende Geschäftspraxis“ im Sinne der Richtlinie 2005/29/EG einzustufen ist, auch wenn diese Auskunftserteilung nur einen einzelnen Verbraucher betrifft.

Redaktionell gestaltete Werbung untersagt

Mit Urteil vom 08.04.2015, Az. 6 U 24/15 hat das OLG Karlsruhe im Rahmen eines Verfahrens der einstweiligen Verfügung die Berufung des Verlages der Zeitschrift „ADEL aktuell“ gegen die Verurteilung zur Unterlassung der Veröffentlichung einer redaktionell gestalteten Werbeanzeige zurückgewiesen. Wie schon die Vorinstanz (LG Baden-Baden, Urteil vom 14.01.2015, Az. 5 O 68/14 KfH) sah das Gericht bei der doppelseitigen redaktionell gestalteten Werbeveröffentlichung zu einer Sonderverlosung der Deutschen Fernsehlotterie den Tatbestand der unzulässigen Verschleierung des werblichen Charakters der Veröffentlichung als erfüllt an (§ 4 Nr. 3 UWG).

Jahrestagung und Mitgliederversammlung der Wettbewerbszentrale 2015 in Bad Homburg

Zu ihrer jährlichen Jahrestagung und -versammlung trafen sich die Mitglieder der Wettbewerbszentrale (WBZ) am 28./29.04.2015 in Bad Homburg. Der Schwerpunkt der öffentlichen Vortragsveranstaltung war die „Digitalisierung und deren Auswirkungen für den Wettbewerb“.

In seiner Begrüßungsansprache betonte der Präsident der Wettbewerbszentrale, Friedrich Neukirch, die maßgebliche Bedeutung der Digitalisierung für den Wettbewerb.

Setzt Onlinehandel mit Bio-Lebensmitteln eine Zertifizierung des Händlers voraus? – In Verfahren der Wettbewerbszentrale soll Klärung durch den BGH erfolgen

Die Wettbewerbszentrale erwartet eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zur Frage der Notwendigkeit einer Bio-Zertifizierung für Onlinehändler, die Bio-Lebensmittel zum Verkauf anbieten. Für die betreffenden Online-Händler soll durch eine höchstrichterliche Entscheidung in naher Zukunft Rechtsklarheit dahingehend eintreten, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen der Handel einer Bio-Zertifizierung durch eine Öko-Kontrollstelle bedarf.

Wegfall der Wiederholungsgefahr durch notarielle Unterlassungserklärung?

Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass abgemahnte Wettbewerbsverletzer es vermeiden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sondern sich vielmehr zu einem Notar begeben, um dort eine Unterlassungserklärung – ohne Vertragsstrafeversprechen – notariell beurkunden zu lassen. Hintergrund ist, dass unter Juristen die Meinung vertreten wird, auch eine Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafeversprechen beseitige die durch den Wettbewerbsverstoß begründete Wiederholungsgefahr, wenn sie von einem Notar beurkundet worden sei.

Unternehmen bringt Frischkäse erneut als Mogelpackung auf den Markt

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 20.03.2015, Az. 4 U 196/14 entschieden, dass eine Frischkäsepackung aufgrund ihrer gesamten äußeren Gestaltung und Befüllung nach wie vor geeignet ist, einen nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise über die in der Packung enthaltene Menge zu täuschen, da das Außenmaß der Verpackung mehr als das Doppelte des Volumens der Innenpackung beträgt.

Angabe der Ursprungskennzeichnung bei Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch ab 1. April 2015 verpflichtend

Nach Art. 9 Abs. 1 i) Lebensmittelinformationsverordnung (VO (EU) Nr. 1169/2011, abgekürzt: LMIV) zählt die Angabe des Ursprungslands oder des Herkunftsorts dann zu den verpflichtenden Informationen über Lebensmittel, wenn Art. 26 LMIV dies vorsieht. Für Fleisch vom Schwein, von Schafen und Ziegen und von Hausgeflügel ist dies in Art. 26 Abs. 2 b) LMIV i.V.m. Anhang XI vorgeschrieben.

Mangelnde Umsetzung der Button-Lösung – Beschriftung des Buttons mit „Bestellung abschicken“ nicht ausreichend

Die Wettbewerbszentrale weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass die Vorgaben der Button-Lösung strikt einzuhalten sind. Hiernach muss der Unternehmer den Verbraucher unmittelbar vor Abgabe einer Bestellung klar und verständlich in hervorgehobener Weise auf bestimmte Informationen wie wesentliche Produktmerkmale, Gesamtpreis, (Mindest-) Vertragslaufzeit hinweisen (§ 312j Abs. 2 BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 4 EGBGB). Zudem muss sich aus der Beschriftung des Bestellbuttons unmissverständlich die Kostenpflicht, die durch die Bestellung ausgelöst wird, ergeben (§ 312j Abs. 3 BGB).

Kleidung aus Milch? – Wettbewerbszentrale rügt verbrauchertäuschende Werbung

Beim Kauf von Textilien spielt die stoffliche Beschaffenheit für die Kaufentscheidung der Verbraucher eine wichtige Rolle. Irreführende Angaben über die textile Zusammensetzung sind daher immer wieder Gegenstand von lauterkeitsrechtlichen Beanstandungen. Infolge einer Beschwerde musste sich die Wettbewerbszentrale mit einer eher ungewöhnlichen Angabe über die textile Beschaffenheit von Bekleidungswaren befassen.

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