Muster-Widerrufsformular in Printwerbung erforderlich?
Unternehmen müssen seit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie Verbrauchern vor Abgabe von deren Vertragserklärungen eine Vielzahl von Informationen zur Verfügung stellen. So ist der Unternehmer nach § 312 d Abs. 1 BGB verpflichtet, dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung klar und verständlich, in einer dem benutzten Fernkommunikationsmittel angepassten Weise, Informationen über das Widerrufsrecht sowie das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen.