Kein Kontaktverbot im Rahmen der Kündigungshilfe von Versicherungsverträgen – OLG Dresden zu einer häufig geübten Praxis der Versicherungsbranche
Das Oberlandesgericht Dresden hat einer Krankenkasse (Urteil vom 14.07.2015, Az. 14 U 584/15 – nicht rechtskräftig) untersagt, im Rahmen der Kündigungshilfe beim Wechsel der Krankenversicherung ein generelles Kontaktverbot zu initiieren. Damit erteilt das Gericht einer in der Versicherungsbranche häufig geübten Praxis, im Falle der Umversicherung ein Kontaktverbot zu initiieren, eine deutliche Absage.