Vertikale Preisbindung und Kartellverbot – Aktuelles Verfahren der Wettbewerbszentrale
Eine kartellrechtswidrige vertikale Preisbindung ist das Thema eines aktuellen Verfahrens der Wettbewerbszentrale gegen die Firma Almased: Diese hatte Apotheken für das Produkt Vitalkost einen Rabatt von 30 % auf den Einkaufspreis angeboten. Bedingung dafür war u. a., dass die Apotheken das Produkt zu einem Preis von mindestens 15,95 € anboten. Die Wettbewerbszentrale hatte diese Preis-Aktion als kartellrechtswidrig beanstandet und zivilrechtliche Unterlassungsklage erhoben.