Telekommunikationsanbieter durch neue Verordnung zu mehr Transparenz verpflichtet – Produktinformationsblatt inklusive Angaben zur Datenübertragungsrate erforderlich
Eine neue Rechtsverordnung soll nun für mehr Transparenz in dem wettbewerbsintensiven Markt der Telekommunikation sorgen und die Rechte des Verbrauchers stärken: Am 22.12.2016 wurde die Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt >> (BT-Drs. 18/8804) im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2016 Teil 1 Nr. 62) veröffentlicht. Nach einer Umsetzungsfrist von sechs Monaten tritt die Transparenzverordnung in Kraft.
