Blickfangwerbung mit „0 Euro Zuzahlung“ für Mobilfunkverträge irreführend, wenn Kunden trotz nachträglicher Erstattung zunächst Zuzahlung leisten müssen
Nach einer von der Wettbewerbszentrale erwirkten Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf ist es irreführend, wenn Mobilfunktarife zusammen mit Mobiltelefonen blickfangmäßig mit „0 Euro Zuzahlung“ beworben werden, obwohl für den Verbraucher zusätzlich zu den monatlichen Kosten eine einmalige Zuzahlung anfällt (LG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2016, Az. 38 O 66/15; nicht rechtskräftig). Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die Zusatzentgelte nachträglich erstattet werden.