Irreführende Lockvogelwerbung eines Lebensmitteldiscounters: BGH konkretisiert Tatbestand der Schwarzen Liste
In einem kürzlich veröffentlichten Urteil hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) zu den Voraussetzungen der Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG (sogenannte Schwarze Liste) geäußert (BGH, Urteil vom 17.09.2015, Az. I ZR 92/14). Dem Urteil zugrunde lag eine Prospektwerbung eines Lebensmitteldiscounters für ein Smartphone HUAWEI X3 zum Preis von € 99,99 zugrunde. Das Gerät sollte ab dem 01.09.2011 erhältlich sein. Neben der Preisangabe befand sich ein Sternchen,