LG Düsseldorf zu Anforderungen an Preisangaben für Mobilfunktarif im Rahmen von Google AdWords
Das Landgericht Düsseldorf hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Telekommunikationsdienstleister untersagt, im Rahmen von Google AdWords mit einer monatlichen Preisangabe zu werben, ohne auf die für den Tarif einmalig anfallenden Kosten (hier: Kosten einer SIM-Karte) hinzuweisen, wenn über wesentliche Leistungsmerkmale bereits in der Anzeige informiert wird