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Einwand des Rechtsmissbrauchs beim Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen

In gleich zwei Fällen wird sich der Bundesgerichtshof im Mai 2016 mit der Frage befassen, ob der Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages im Hinblick auf den Einwand des Rechtsmissbrauches unzulässig ist (BGH, Az. XI ZR 366/15, Verhandlungstermin am 24. Mai, und BGH, Az. XI ZR 511/15, Verhandlungstermin am 31. Mai 2016).

In beiden vom BGH zu entscheidenden Fällen geht es um die Frage, ob Verbraucher auch Jahre nach Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages und vollständiger oder teilweiser Rückzahlung den Widerruf des Vertrages mit der Folge erklären können, dass dieser rückabzuwickeln ist.

Reform des Fahrlehrerrechts – Wettbewerbszentrale rät zur Vorsicht bei Werbung für Fahrsimulatoren-Einsatz

Im Zuge der Reform des Fahrlehrerrechts wird derzeit darüber diskutiert, ob und wie der Einsatz von Fahrsimulatoren in die Ausbildung von Fahrschülern integriert werden soll. Dazu gibt es in der Fahrlehrerschaft sehr unterschiedliche Auffassungen und eine Vielzahl von Argumenten.

Bereits seit 2007 weist die Wettbewerbszentrale immer wieder darauf hin, dass bei der Bewerbung des Einsatzes von Fahrsimulatoren Vorsicht geboten ist.

BGH: Auch im Internethandel erkennt der Verbraucher in einer durchgestrichenen Preisangabe regelmäßig den früheren vom Unternehmer verlangten Preis

Auch im Internethandel erkennt der Verbraucher in einer durchgestrichenen Preisangabe regelmäßig den früheren vom Unternehmer verlangten Preis.

In einem kürzlich veröffentlichten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu einer Werbung mit durchgestrichenen Preisen entschieden, dass im konkreten Fall die Preisgegenüberstellung keiner Aufklärung darüber bedurfte, um welchen Preis es sich bei dem durchgestrichenen Preis handelt: Der Verbraucher erkenne regelmäßig auch im Internethandel und auf einer Plattform wie Amazon.de, dass es sich bei einem durchgestrichenen Preis um den früher von dem werbenden Unternehmen verlangten Preis handele (BGH, Urteil vom 05.11.2015, Az. I ZR 182/14).

LG Trier zur Kennzeichnung veganer Lebensmittel: Bezeichnungen „Käse“ oder „Cheese“ für Produkte, die nicht aus tierischer Milch hergestellt werden, wettbewerbswidrig

Das Landgericht Trier hat mit Urteil vom 24.03.2016 einem Unternehmen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes untersagt, vegane Produkte mit den Bezeichnungen „Käse“ oder „Cheese“ zu vermarkten. Hierdurch werde gegen Europäisches Recht (EU-VO 1308/2013) verstoßen, nach der die Bezeichnung als Käse tierischen Milcherzeugnissen vorbehalten sei. Das Gericht führt aus, dass der Umstand, dass durch erläuternde Zusätze in der näheren Produktbeschreibung klargestellt werde, dass es sich gerade nicht um Produkte tierischen Ursprungs handele, die Wettbewerbswidrigkeit nicht beseitige.

Gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften gilt auch für Kompletträder

Aus gegebenem Anlass weist die Wettbewerbszentrale darauf hin, dass das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften auch für Kompletträder gilt und die Ausnahmeregelung für Kundenspezifikationen nicht greift. Dies ergibt sich aus den bislang vorliegenden Entscheidungen, insbesondere der Entscheidung des KG Berlin, Urteil vom 23.04.2015, Az. 5 U 111/14.

Jahrestagung 2016 der Wettbewerbszentrale am 3./4. Mai 2016 in Köln

Die diesjährige Jahrestagung und Mitgliederversammlung der Wettbewerbszentrale wird am 3. und 4. Mai 2016 in Köln stattfinden. „Wettbewerb und Digitalisierung“ wird das zentrale Thema im Rahmen des öffentlichen Teils der Tagung sein.

Die Digitalisierung verändert in vielen Bereichen wirtschaftliche Geschäftsmodelle, Arbeits- und Produktionsprozesse ebenso wie das gesellschaftliche Zusammenleben insgesamt. Von den zum Teil weitreichenden Veränderungen sind Marktstrukturen und Wettbewerbsprozesse gleichermaßen betroffen wie das Konsum- und Medienverhalten der Gesellschaft.

BGH setzt Verfahren der Wettbewerbszentrale aus – EuGH muss Frage nach der Zertifizierungspflicht von Online-Händlern mit Bio-Lebensmitteln entscheiden

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 24.03.2016 das Verfahren ausgesetzt, mit dem die Wettbewerbszentrale klären lassen will, ob der Online-Handel mit Bio-Lebensmitteln einer Zertifizierungspflicht durch die zuständigen Öko-Kontrollstellen unterliegt (BGH, Az. I ZR 243/14 – die Beschlussgründe liegen noch nicht vor). Der BGH hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Vertikale Preisbindung und Kartellverbot – Aktuelles Verfahren der Wettbewerbszentrale

Eine kartellrechtswidrige vertikale Preisbindung ist das Thema eines aktuellen Verfahrens der Wettbewerbszentrale gegen die Firma Almased: Diese hatte Apotheken für das Produkt Vitalkost einen Rabatt von 30 % auf den Einkaufspreis angeboten. Bedingung dafür war u. a., dass die Apotheken das Produkt zu einem Preis von mindestens 15,95 € anboten. Die Wettbewerbszentrale hatte diese Preis-Aktion als kartellrechtswidrig beanstandet und zivilrechtliche Unterlassungsklage erhoben.

Steuerungs-App für kabellose Lautsprecher – Wettbewerbszentrale beanstandet irreführende Werbung

Die Wettbewerbszentrale ist jüngst gegen die irreführende Werbung eines Elektronikkonzerns für kabellose Hifi-Lautsprecher erfolgreich vorgegangen: In der konkreten Internetwerbung war ein Hinweis enthalten, dass zur Bedienung der Lautsprecher eine so genannte App zur Verfügung gestellt werde, mit der es möglich sei, Musik von einem Mobilgerät wie einem Smartphone oder Tablet-PC auf die kabellosen Hifi-Lautsprecher zu streamen. Kunden wurde versprochen, dass diese App sowohl über Google Play als auch über den Apple-Appstore zum Download zur Verfügung gestellt wird.

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