BGH lässt Revision der Wettbewerbszentrale im Verfahren gegen Almased Wellness GmbH wegen vertikaler Preisbindung zu
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision in dem Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen die Firma Almased Wellness GmbH zugelassen, in dem es um eine vertikale Preisbindung des Unternehmens gegenüber Apothekern geht (Beschluss vom 24.01.2017, Az. KZR 56/16). Er gab damit der Beschwerde der Wettbewerbszentrale gegen die Entscheidung der Vorinstanz beim OLG Celle statt, das die Revision nicht zugelassen hatte. Der Weg für eine Sachentscheidung in der III. Instanz ist damit geebnet.