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Täuschung über Verfügbarkeit eines Smartphones: Unzulässige Beeinflussung von Google-Suchergebnissen durch Webseiten-Beschreibung

Die Wettbewerbszentrale wurde kürzlich aus Wirtschaftskreisen auf mehrere Suchmaschinen-Treffer hingewiesen, die sich auf das Angebot eines Telekommunikationsanbieters bezogen. So erschien in den Suchergebnissen bei Google bei Eingabe des Suchbegriffs „Samsung S8 Vertrag“ ein Treffer mit folgendem Wortlaut:

EU-Parlament hat neue EU-Medizinprodukte-Verordnung verabschiedet

Nach jahrelangen Verhandlungen hat das EU-Parlament in dieser Woche in zweiter Lesung die neue EU-Medizinprodukte-Verordnung (Medical Device Regulation – MDR) verabschiedet. Diese wird 20 Tage nach offizieller Bekanntmachung im EU-Amtsblatt in Kraft treten und muss nach einer dreijährigen Übergangsfrist, also ab 2020, in jedem EU-Staat angewendet werden. Ziel dieser Verordnung ist es, die Sicherheit der Patienten zu erhöhen.

Rückblick: Zweites Expertenforum Automotive Recht (EAR) der Wettbewerbszentrale

Am 4. April 2017 fand in der Autostadt in Wolfsburg das Expertenforum Automotive Recht (EAR) statt. Erschienen waren Vertreter von Automobilherstellern und Zulieferunternehmen, Autohäusern sowie Kfz-Verbänden und -Innungen, Prüforganisationen und im Automobilbereich tätige Anwälte.

Das zweite Expertenforum Automotive Recht wurde von RA Dr. Andreas Ottofülling (Wettbewerbszentrale Büro München) eröffnet. Nach der Begrüßung der Teilnehmer stellte er die Referenten vor und skizzierte kurz deren Vortragsthemen und moderierte sodann das Programm.

Health Claims Verordnung: Beschwerden über die Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel nehmen zu

Bei der Wettbewerbszentrale gehen im Jahr 2017 vermehrt Beschwerden über die Bewerbung von Lebensmitteln mit gesundheitsbezogenen Angaben ein. Die überwiegende Anzahl der Beanstandungen richtet sich gegen Werbemaßnahmen von Teeanbietern. Aber auch Wein wurde trotz des generellen Verbots der Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben, als gesund beworben.

EuGH entscheidet zu Informationspflichten in Print-Anzeigen, in denen für Online-Verkaufsplattformen geworben wird

Der EuGH hat entschieden, dass eine Werbeanzeige, die eine „Aufforderung zum Kauf“ i. S. d. UGP-Richtlinie (2005/29/EG) enthält, die in der Richtlinie geforderten Anbieterinformationen grundsätzlich enthalten muss, dies aber nicht zwingend zu geschehen habe, wenn dem verwendeten Kommunikationsmedium räumliche Beschränkungen auferlegt sind und die Verbraucher die Informationen auf einfache Weise über die in der Werbeanzeige genannte Website des dafür werbenden Unternehmens erfahren können

Wettbewerbszentrale lässt gesundheitsbezogene Angaben für ein Nahrungsergänzungsmittel gerichtlich untersagen – Angaben wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert

Das Landgericht Bielefeld hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln untersagt, Produkte mit Zimtextrakt mit Angaben wie „Ein Beitrag zum gesunden Blutzuckerspiegel“ oder „Durch den regelmäßigen Verzehr von Cassia-Zimt (chinesischem Zimt) zur Nahrungsergänzung kann der Zuckerstoffwechsel günstig beeinflusst werden“ oder „Durch wissenschaftliche Studie belegt: Senkt erhöhte Blutzuckerwerte und trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutzuckerspiegels bei“ sowie „Sie sind ein Nahrungsergänzungsmittel mit Zimtextrakt und den Vitaminen C und E sowie den Mineralstoffen Zink und Chrom und leisten einen Beitrag für gesunde Blutzuckerwerte“ anzubieten

Rückblick: Wettbewerbszentrale und UEIL-Competition Committee mit gemeinsamem Workshop bei der UNITI Wintertagung 2017

Im Rahmen der diesjährigen Wintertagung des UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V. am 09.03.2017 in München führten Peter Brammen, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, und Jos Jong, Mitglied des Board of Directors der Union of European Lubricants Industry (UEIL), einen gemeinsamen Workshop zu Wettbewerbsbeeinträchtigungen im Schmierstoffgeschäft durch.

Werbung für den Einsatz von Fahrsimulatoren im Fahrschulbereich – Wettbewerbszentrale rät auch weiterhin zu Vorsicht

Auf Klage der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Gera (LG Gera, Urteil vom 20.02.2017, Az. 11 HK O 57/16) einem Fahrschulunternehmer untersagt, für den Einsatz eines Fahrschulsimulators bei der Führerscheinausbildung mit der Aussage zu werben „Unsere Schüler sparen durch den günstigeren Preis der Simulator-Einheiten bis zu 240,00 Euro pro Kurs“. Das Gericht folgte der Auffassung der Wettbewerbszentrale, dass mit derartigen Aussagen solange nicht geworben werden darf, bis es empirische Erfahrungen im Sinne von gesicherten Daten gibt, welche die Richtigkeit dieser werblichen Aussage belegen.

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