Nicht mehr als 2 Theorieeinheiten am Tag auch bei Ferien- oder Kompaktkursen – Wettbewerbszentrale erreicht Klärung in einem Grundsatzverfahren. Auch Werbung mit einer „Theorie-und-Praxis-Garantie“ bleibt verboten.
Das Oberlandesgericht Hamm hat einem Fahrschulunternehmer auf Klage der Wettbewerbszentrale hin untersagt, bei einem Intensivkurs zur Motorradausbildung anzukündigen, dass bereits am 7. Tag des 8tägigen Kurses die theoretische Fahrprüfung in der Klasse A abgelegt werden kann (OLG Hamm, Urteil vom 16.08.2018 – I-4 U 79/17 – nicht rechtskräftig).