Endpreisangabe beim Verkauf von Getränken in pfandpflichtigen Verpackungen
Wie beim Verkauf von pfandpflichtigen Getränken in Einweg- und Mehrwegverpackungen die (End-)Preise anzugeben sind, dazu urteilen die Instanzgerichte bislang uneinheitlich:
Wie beim Verkauf von pfandpflichtigen Getränken in Einweg- und Mehrwegverpackungen die (End-)Preise anzugeben sind, dazu urteilen die Instanzgerichte bislang uneinheitlich:
In einem Verfahren zwischen einer Verbraucherschutzorganisation und einem Unternehmen, das mit Tiefkühllebensmitteln handelt, hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass es den lebensmittelrechtlichen Informationspflichten nicht genügt, wenn Zutaten oder Allergene im Internet nur unverbindlich angegeben und der Verbraucher auf die Verpackung verwiesen wird
Wettbewerbsbeschwerden über Werbung mit Corona-Bezug sind derzeit an der Tagesordnung in der Tätigkeit der Wettbewerbszentrale: Seit Mitte Februar 2020 hat die Wettbewerbszentrale insgesamt 159 Anfragen und Beschwerden zu unlauterem Wettbewerb im Zusammenhang mit Corona erhalten.
Das Landgericht Koblenz hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale einem Unternehmen, das Lebensmittel aus Kokosnüssen herstellt, unter anderem die Werbung für Kokosöl mit „100 % Rohkost“ untersagt.
Am 1. April tritt die Durchführungsverordnung (EU) 2018/775 zu Art. 26 Abs. 3 LMIV in Kraft, nach der die Herkunftskennzeichnung für Primärzutaten in bestimmten Fällen verpflichtend wird.
Aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des Bundesgerichtshofs wird sich der EuGH nun mit Fragen zum „berechtigten Interesse“ aktuell oder potentiell betroffener Unternehmen beider Änderung der Spezifikation der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) „Spreewälder Gurken“ befassen müssen (Beschluss v. 19.12.2019, Az. I ZB 78/18 – Spreewälder Gurken).
Mit der Entscheidung des BGH vom heutigen Tag hat das Verfahren zur Frage der Kennzeichnung von in den Niederlanden aufgezogenen Kultur-Champignons mit „Ursprung: Deutschland“ seinen Abschluss gefunden (Az. I ZR 74/16).
Ein Süßwarenhersteller darf mit dem Hinweis „ohne künstliche Farbstoffe“ werben, wenn Fruchtgummi mit Pflanzen- und Fruchtextrakten gefärbt wird. So entschied das VG Freiburg nach einer Pressemitteilung des Gerichts mit Urteil v. 10.12.2019, Az. 8 K 6149/18.
Das KG Berlin hat entschieden, dass die Platzierung der auf den Packungen des Bonbons „Nimm 2“ aufgedruckten Vitamin- und Nährwerttabellen unzulässig ist (Beschluss v. 05.09.2019, Az. 5 U 2/19).
Der EuGH hat im Vorabentscheidungsverfahren (Rs. C-432/18) zum Schutze der Bezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“ am 4. Dezember 2019 entschieden, dass „Balsamico“ kein geschützter Begriff ist. So dürfen auch Essigprodukte, die nicht aus Modena stammen, als „Balsamico“ bezeichnet werden.
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