BGH: Kennzeichnung von in den Niederlanden aufgezogenen Kultur-Champignons mit „Ursprung: Deutschland“ zulässig
Mit der Entscheidung des BGH vom heutigen Tag hat das Verfahren zur Frage der Kennzeichnung von in den Niederlanden aufgezogenen Kultur-Champignons mit „Ursprung: Deutschland“ seinen Abschluss gefunden (Az. I ZR 74/16).