Oberlandesgericht Köln: Die Angabe „ohne Kochen hergestellt“ für einen Fruchtaufstrich ist irreführend
Der Hinweis, dass ein Fruchtaufstrich „ohne Kochen hergestellt“ ist, erweckt bei etwa 10 Prozent der befragten Verbraucher den Eindruck, dass der Aufstrich bei der Verarbeitung gar nicht erwärmt worden ist.