OLG Hamm sieht im Fall Humana Milchunion keinen Verstoß gegen Verpackungsverordnung – Berufung der Wettbewerbszentrale zurückgewiesen; Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen
Das Oberlandesgericht Hamm hat die Berufung der Wettbewerbszentrale im Rechtsstreit mit der Firma Humana mit Urteil vom 17.10.2006 (4 U 92/06) zurückgewiesen.
Die Wettbewerbszentrale hatte beanstandet, dass Humana auf ihre Einwegverpackungen für Milch und Milchmischgetränke kein Pfand erhebe und sich damit Vorteile verschaffe, die massiv den Wettbewerb verzerrten.
