BGH stuft Getränk mit Ginkgo-Extrakt als Arzneimittel ein
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 1. Juli 2010, Az. I ZR 19/08, entschieden, dass Lebensmittel, die Ginkgo-Extrakt enthalten, nicht verkehrsfähig sind, wenn anzunehmen ist, dass bei Einhaltung normaler Verzehrsgewohnheiten eine Menge aufgenommen wird, bei der eine pharmakologische Wirkung eintritt.