Französische/englische Kennzeichnung von Lebensmitteln genügt nicht den Anforderungen der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass französische und englische Lebensmittel, die in der Gourmetabteilung einer Niederlassung eines französischen Kaufhauses in Deutschland zum Verkauf angeboten werden, eine deutsche Kennzeichnung aufweisen müssen (Landgericht Berlin, Urteil vom 22.05.2014, Az. 52 O 286/13).