Lebensmittel

LG München I zu Health Claims: „Lass die Vitaminbombe platzen und dein Immunsystem Salsa tanzen“ für ein Getränk ist nährwert- und gesundheitsbezogene Angabe

In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren hat das LG München I einem Getränkehersteller untersagt, für ein Getränk in seiner konkreten Aufmachung mit der Aussage „Lass die Vitaminbombe platzen und dein Immunsystem Salsa tanzen!“ zu werben (LG München I, Urteil vom 21.09.2016, Az. 37 O 3339/16, nicht rechtskräftig).

BGH zu Beauty Claims: Aussage „Repair Kapseln sorgen für eine tolle Haut, fülliges Haar und feste Fingernägel“ stellt unzulässige gesundheitsbezogene Angabe dar

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil die Revision eines Vertreibers von Nahrungsergänzungsmitteln zurückgewiesen, der sich gegen die Verurteilung zur Unterlassung von Aussagen wie „Die Repair Kapseln sorgen für eine tolle Haut, fülliges Haar und feste Fingernägel“ für ein Nahrungsergänzungsmittel gewendet hatte (BGH, Urteil vom 07.04.2016, Az. I ZR 81/15 – Repair Kapseln).

EuGH: Honigportionspackungen stellen vorverpacktes Lebensmittel dar – Ursprungsland muss auf Verpackung angegeben werden, es sei denn die größte Oberfläche der Verpackung ist kleiner als 10 cm²

Der Europäische Gerichtshof hat auf die Vorlagefrage des Bayrischen Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass Honig-Portionspackungen, die an Gemeinschaftseinrichtungen abgegeben werden, ein vorverpacktes Lebensmittel darstellen, wenn die Gemeinschaftseinrichtungen diese Portionen einzeln verkaufen oder sie in fertig zusammengestellten Gerichten, die pauschal bezahlt werden, an den Endverbraucher abgeben (EuGH, Urteil vom 22.09.2016, Rs. C- 113/15).

Update zum Verfahren um Angabe des Ursprungslands bei Kultur-Champignons: Wettbewerbszentrale legt Revision beim Bundesgerichtshof ein

Die Wettbewerbszentrale hat in dem Verfahren um die Angabe des Ursprungslands „Deutschland“ bei in den Niederlanden aufgezogenen Kultur-Champignons (siehe die News vom 18.03.2016 >>) gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 10.03.2016, Az. 2 U 63/15, Revision eingelegt und diese auch begründet. Die Revision wird beim BGH unter dem Az. I ZR 74/16 geführt.

Die Nährwertdeklaration für Lebensmittel ist ab dem 13. Dezember 2016 verpflichtend

In drei Monaten wird die Nährwertdeklaration auf der Verpackung von Lebensmitteln gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. l) der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (VO (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung) >>), abgekürzt: LMIV zur Pflicht. Zu beachten ist, dass nach Art. 14 LMIV die verpflichtenden Informationen über Lebensmittel auch im Fernabsatz anzugeben sind.

OLG Celle: Bezeichnung „Detox“ für Kräutertee stellt eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe dar

Das Oberlandesgericht Celle hat einem Teeunternehmen untersagt, einen Kräutertee mit den Zutaten Brennnessel und grüner Tee mit der Bezeichnung „Detox“ in den Verkehr zu bringen, da es sich dabei um eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der Health Claims Verordnung handelt, die so nicht zugelassen ist (OLG Celle, Urteil vom 10.03.2016, Az. 13 U 77/15 – nicht rechtskräftig).

Vorlagebeschluss des BGH zur Produktbezeichnung „Champagner Sorbet“

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem aktuell veröffentlichen Beschluss (v. 02.06.2016, Az. I ZR 268/14) mit der Frage beschäftigt, ob ein „Champagner Sorbet“, das die Zutat Champagner zu 12 % enthält, die geschützte Ursprungsbezeichnung Champagner in seiner Produktbezeichnung enthalten darf. Hierzu legt er dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vier Vorlagefragen vor.

Umweltbezogene Werbung auf Lebensmitteln – Wettbewerbszentrale lässt irreführende Werbung mit „100 % klimaneutral“ auf Tiefkühlkost untersagen

Das Landgericht Frankfurt am Main hat einem Lebensmittelunternehmen auf Antrag der Wettbewerbszentrale untersagt, für Tiefkühlkost wie Kroketten mit den Aussagen „100 % Klimaneutral“ und „der weltweit erste 100 % klimaneutrale Tiefkühl-Kartoffelspezialist. Vom Kartoffelacker bis ins Tiefkühlregal des Handels“ zu werben

„Strawberry-Colada“ ohne Erdbeere – Wettbewerbszentrale beanstandet erfolgreich Irreführung

Ein Hersteller von vorgemischten Cocktails vertrieb eine alkoholfreie „Strawberry Colada“, die auf Bauch– und Halsetikett diesen Namen trug und die eine rosa-rot-Färbung aufwies wie sie durch das Mischen von Erdbeersaft mit Kokoscreme erreicht werden kann. Auf dem Bauchetikett war das „O“ des Produktnamens durch eine grafische Erdbeere ersetzt.

Die Verkehrsbezeichnung, die lediglich auf dem Rückenetikett in zurückhaltender Aufmachung gegenüber des darüber befindlichen Produktnamens angebracht war, lautete: „Alkoholfreier Cocktail mit Erdbeer-Kokos-Geschmack“.

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