Update zum Verfahren um Angabe des Ursprungslands bei Kultur-Champignons: Wettbewerbszentrale legt Revision beim Bundesgerichtshof ein
Die Wettbewerbszentrale hat in dem Verfahren um die Angabe des Ursprungslands „Deutschland“ bei in den Niederlanden aufgezogenen Kultur-Champignons (siehe die News vom 18.03.2016 >>) gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 10.03.2016, Az. 2 U 63/15, Revision eingelegt und diese auch begründet. Die Revision wird beim BGH unter dem Az. I ZR 74/16 geführt.