EuGH: Honigportionspackungen stellen vorverpacktes Lebensmittel dar – Ursprungsland muss auf Verpackung angegeben werden, es sei denn die größte Oberfläche der Verpackung ist kleiner als 10 cm²
Der Europäische Gerichtshof hat auf die Vorlagefrage des Bayrischen Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass Honig-Portionspackungen, die an Gemeinschaftseinrichtungen abgegeben werden, ein vorverpacktes Lebensmittel darstellen, wenn die Gemeinschaftseinrichtungen diese Portionen einzeln verkaufen oder sie in fertig zusammengestellten Gerichten, die pauschal bezahlt werden, an den Endverbraucher abgeben (EuGH, Urteil vom 22.09.2016, Rs. C- 113/15).