
Werbung mit Vorher-/Nachher-Abbildungen für rein ästhetische Hautunterspritzungen unzulässig – OLG Frankfurt bestätigt Rechtsauffassung des LG Frankfurt
In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren ist jüngst ein Urteil des LG Frankfurt rechtskräftig geworden: