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OLG Karlsruhe beanstandet Ärzteverzeichnis: Keine Werbung mit „Top-Experten“

Bei der Auswahl von Ärzten verlassen sich Patienten neben Empfehlungen von Verwandten und Freunden auf die – oft nur vermeintlich – objektiven Bewertungen in Ärzteverzeichnissen. Das OLG Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil ein solches Ärzteverzeichnis, das sich ausweislich der Eigendarstellung an Patienten aus dem In- und Ausland wandte, in verschiedener Hinsicht als wettbewerbswidrig beanstandet, weil es die bei den Lesern erweckten Erwartungen nicht erfüllte:

OLG Karlsruhe: „Mango-Orangenblüten“-Wasser muss neben Mangosaft auch Essenz aus der Orangenblüte enthalten

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein so genanntes Near-Water-Produkt neben Mineralwasser und Mangosaft auch Orangenblüten-Essenz enthalten müssen, wenn auf dem Etikett neben einer Mangofrucht auch Orangenblüten abgebildet sind (Urteil vom 14.03.2012, Az. 6 U 12/11). Die Wettbewerbszentrale hatte die Gestaltung dieses Erfrischungsgetränks beanstandet, weil nach ihrer Auffassung durch die Darstellung der Orangenblüte nebst der Bezeichnung „Mango-Orangenblüte“ auf dem Etikett bei den angesprochenen Verbrauchern der Eindruck entstehe, dass Orangenblüten oder Bestandteile davon auch als Inhaltsstoffe in dem Getränk enthalten seien. Tatsächlich enthielt es nur Aromen.

BGH: Werbeverbot für homöopathische Arzneimittel gilt auch bei Werbung, die sich an Fachkreise richtet

Nach § 5 Heilmittelwerbegesetz (HWG) darf für homöopathische Arzneimittel, die nach dem Arzneimittelgesetz registriert oder von der Registrierung freigestellt sind, mit der Angabe von Anwendungsgebieten nicht geworben werden. Das Verbot beruht darauf, dass homöopathische Arzneimittel lediglich eine Registrierung ohne entsprechenden Wirksamkeitsnachweis benötigen.

Hörgeräte nicht „so unsichtbar“ – Anerkenntnis-Urteil vor dem Landgericht Stuttgart

Moderne Hörsysteme werden in der Werbung häufig als „unsichtbar“ bezeichnet. Ziel einer solchen werblichen Darstellung ist es natürlich, den angesprochenen Verbrauchern ihre Angst vor einer möglichen Stigmatisierung beim Tragen eines nach außen hin deutlich sichtbaren Hörgeräts zu nehmen. Doch auch wenn in den letzten Jahren große Fortschritte erzielt werden konnten, was die Sichtbarkeit bzw. Unsichtbarkeit von Hörgeräten anbelangt, erweist sich das Attribut „unsichtbar“ in seiner Absolutheit oft als falsch und damit als wettbewerbsrechtlich bedenklich.

Ärztliche Leistungen dürfen nicht kostenlos sein

Ein Krankenhaus in Norddeutschland warb unter der Überschrift „Kostenlose Sprechstunde“ in einer örtlichen Zeitung mit einer kostenlosen Venenkurzuntersuchung. Diese sollte an jedem ersten Samstag im Monat durch die Chefärztin des Hauses durchgeführt werden. Das Landgericht Stade hatte die Auffassung der Wettbewerbszentrale, dass es sich bei dieser Aktion um einen Verstoß gegen das Zuwendungsverbot des § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG) handelt, bestätigt

Irreführende Werbung eines Internet-Brillenhändlers aus Schleswig-Holstein für augenoptische Leistungen gestoppt

Die Werbung eines Internet-Brillenhändlers aus Schleswig-Holstein mit der Aussage „Abstriche bei der Qualität oder dem Service müssen natürlich nicht befürchtet werden, da alle Gläser von Augenoptikern in Schleswig-Holstein eingeschliffen werden…“ konnte von der Wettbewerbszentrale außergerichtlich im Wege der Abmahnung erfolgreich unterbunden werden.

BGH: Die Werbung für homöopathische Arzneimittel mit Anwendungsgebieten ist auch gegenüber Fachkreisen verboten

Der BGH hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale die Revision des Beklagten gegen ein Urteil des OLG Hamm vom 15. April 2010 zurückgewiesen (BGH, Urteil vom 28.09.2011, Az. I ZR 96/10).

Das pharmazeutische Unternehmen hatte in Broschüren, die an Ärzte oder Heilpraktiker weitergegeben wurden, für seine registrierten homöopathischen Arzneimittel geworben.

OLG Stuttgart: Skonto auf Privatrezepte und Rezeptgebühren unzulässig

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 25. August 2011 einem Apotheker untersagt, 3 % Skonto auf Privatrezepte und Rezeptgebühren zu gewähren (Az. 2 U 21/11). Die Wettbewerbszentrale hatte dies als Verstoß gegen die arzneimittelpreisrechtlichen Vorschriften beanstandet. Das Oberlandesgericht hat nun die Berufung des Apothekers gegen das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 14. Februar 2011 zurückgewiesen und damit die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt.

Zahnersatz gegen Anzeigen? OLG Düsseldorf verbietet Hersteller von Zahnersatz, für „Premium-Kunden“ kostenlose Anzeigen zu schalten

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einem Hersteller von Zahnersatz mit erst jetzt veröffentlichtem Urteil vom 23. August 2011 in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale untersagt, für Premium-Kunden zusätzlich zur Bestellung von Zahnersatz bis zu zwei Werbeanzeigen im Jahr in Stadtteilzeitungen zu schalten (Az. I-20 U 23/11). Damit hat das Oberlandesgericht Düsseldorf das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Duisburg bestätigt, gegen das die Beklagte Berufung eingelegt hatte.

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