Hörgeräte nicht „so unsichtbar“ – Anerkenntnis-Urteil vor dem Landgericht Stuttgart
Moderne Hörsysteme werden in der Werbung häufig als „unsichtbar“ bezeichnet. Ziel einer solchen werblichen Darstellung ist es natürlich, den angesprochenen Verbrauchern ihre Angst vor einer möglichen Stigmatisierung beim Tragen eines nach außen hin deutlich sichtbaren Hörgeräts zu nehmen. Doch auch wenn in den letzten Jahren große Fortschritte erzielt werden konnten, was die Sichtbarkeit bzw. Unsichtbarkeit von Hörgeräten anbelangt, erweist sich das Attribut „unsichtbar“ in seiner Absolutheit oft als falsch und damit als wettbewerbsrechtlich bedenklich.